Zitat Zitat von queru
Ist vom Grundsatz her richtig, denn alles was das Äussere einer Gemeinschaftsanlage verändert braucht die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft.
Aber nur, wenn man die Seitenwände der Terrasse von außen sehen kann. Ansonsten braucht´s keine.
fio