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Thema: Autovermietung mit Sitz am Flughafen und in Puerto Rico

  1. #21
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ach so, gut das sind Einzelfälle bei denen oftmals auch noch das Problem hinzukommt dass einer der Parteien im Ausland wohnt und sich dadurch alles verzögert. Wenn ich aus Hobby eine Erbangelegenheit erledige, dann kommen die Leute bereits aus Deutschland mit fix und fertigen Dokumenten an (übersetzt und Apostille). Dann geht´s hier einmal zum Notar und fertig.
    Damit es zu keinen Verzögerungen kommt wurde zuvor bereits die NIE Nummern für die Erben gemacht.
    Es gibt aber Dutzende von Problemchen die sich zeitverzögernd auswirken können. Wenn die erst nach und nach aus dem Weg geräumt werden müssen kann es schonmal etwas länger dauern vor allem wenn man immerwieder erst mit dem Ausland Kontakt aufnehmen muss.
    Ein Riesenproblem kann z.B. fehlende NIE Nummern darstellen, da sie nur persönlich oder mit beglaubigter Kopien der Reisepässe und Vollmacht beantragt werden können. Ansonsten, ein deutscher Erbschein, NIE-Nr., Pass, Sterbeurkunde sollte genügen. Was dann noch geprüft werden muss ist, ob in ES kein Testament hinterlegt wurde. Wenn nein bekommt man darüber eine negative Bescheinigung (Von dem entsprechenden Register in Las Palmas de GC) und das ist das nächste Dokument dass der spanischen Notarurkunde beigefügt werden muss.

  2. #22
    Insider Avatar von Hillie
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    Hallo,
    kein Testament, aber ich habe Erschein des Gerichts notariell übersetzt auf spanisch mit zwei Apostillen - eine für die Rechtspflegerin, eine für die Dolmetscherin. Habe einen Erbauseinandersetzungsvertrag in dem mir das alleinige Eigentum übertragen wird - Mama und meine Schwester teilen sich das Bargeld. Werde wohl weniger bekommen als mein Schwesterchen - aber Papa wollte gerne, dass ich das Haus bekomme. Und ich streite nicht auf dem Grab um den schnöden Mammon. Nix da. Tanze auf keinem Grab!
    Besorge mir noch (VORSICHTSHALBER) zwei Vollmachten von Mama und Schwester in spanischer Sprache mit Apostille die mir erlauben "mit dem Haus machen zu können was ich will" - was zunächste erstmal der Grundbucheintrag ist.
    Da im Augenblick die Immobilien nichts wert sein sollen wie mir gesagt wurde, werde ich wohl erstmal nicht verkaufen.
    N-I-E. Nummer hab ich auch schon - aber halt den falschen Namen im Grundbuch (Vorbesitzer - nicht auffindbar).

  3. #23
    Insider Avatar von fio
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    @ queru
    Genau so isses.
    Dazu kommt, dass in besagtem Testament nur das Gesamterbe aufgeführt wurde. Also mit keinem Wort eine klare Aussaga, dass Eigentum auf Gran Canaria vorhanden ist.
    fio

  4. #24
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von Hillie
    Besorge mir noch (VORSICHTSHALBER) zwei Vollmachten von Mama und Schwester in spanischer Sprache mit Apostille die mir erlauben "mit dem Haus machen zu können was ich will" - was zunächste erstmal der Grundbucheintrag ist.
    Da im Augenblick die Immobilien nichts wert sein sollen wie mir gesagt wurde, werde ich wohl erstmal nicht verkaufen.
    N-I-E. Nummer hab ich auch schon - aber halt den falschen Namen im Grundbuch (Vorbesitzer - nicht auffindbar).
    Ganz egal was du mit dem Grundbucheintrag machst (Ist hier in Spanien keine Pflicht) du wirst wahrscheinlich erstmal die Erbschaftsannahme und evtl. die Ablehnung der anderen Erben hier notariell verakten. Damit hast du schonmal ein offizielles Dokument dass du Eigentümer bist. Damit kannst du alles mögliche umschreiben, Strom, Wasser, Eigentümergemeinschaft, du kannst vermieten, etc.. Danach kannst du mit den Infos die du vom Anwalt bekommst immer noch in Ruhe überlegen ob du ein Gerichtsverfahren einleiten willst nur um ins Grundbuch zu kommen. Allerdings muss eins klar sein: Ohne Grundbucheintrag gibt´s keinen Kredit von den Banken und beim Verkauf müsstest du wahrscheinlich grössere Preiszugeständnisse machen als mit.
    Das mit den beiden Vollmachten ist sehr gut, da du dann die Ausschlagung der Erbschaften für diese Personen machen kannst für den Fall, dass es mit der Erbauseinandersetzung hier in ES ein Problem sein sollte, was ich aber nicht glaube.

    Ich schreib dir gleich noch einen Satz hier rein, der unbedingt in der Urkunde vorkommen sollte.

  5. #25
    Insider Avatar von Hillie
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    Satz: gerne!
    Das Haus ist bereits seit 15 Jahren über die Eigentümergemeinschaft der Anlage vermietet an Reisebüros. Wir zahlen seit dem auch Grundsteuer....ich möchte es halt gerne verkaufen - Zugeständnisse beim preis wären okay, wenn sie die ganzen Gerichtskosten mehr oder weniger relativieren... .

  6. #26
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Aus welchem Grund genau es so ist weiss ich nicht, aber in Spanien sollte man es immer speziell in einer Vollmacht erwähnen wenn man sich möglicherweise im Endeffekt etwas was dem Vollmachtgeber gehört selbst aneignen will.
    Soll heissen: Es ist nicht das gleiche wenn mir jemand eine Vollmacht gibt mit dem ich das Eigentum eines anderen an einen Dritten veräussern soll, als wenn ich mit dieser Vollmacht das Eigentum für mich selbst erwerbe.

    Der Satz heisst auf spanisch: "aunque incida en la figura juridica de la autocontratación, doble o múltiple representación e intereses opuestos"
    Näheres zu diesem Satz sagt dir sicher das Konsulat bzw. Notar in DE.

    Die Vollmacht die du machen würdest nennt sich "Poder para herencias, bancos y vender". (Vollmacht für Erbe, Banken und verkaufen).

  7. #27
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von Hillie
    ....ich möchte es halt gerne verkaufen - Zugeständnisse beim preis wären okay, wenn sie die ganzen Gerichtskosten mehr oder weniger relativieren... .
    Wenn dir die Wohnung jemand so abkauft und du klipp und klar in die Verkaufsurkunde reinschreibst, dass Käufer und Verkäufer im Klaren sind, dass der Inhaber der Immobilien jemand andere ist und alle Kosten die bis zu einer evtl. Eintragung im Grundbuchamt anfallen, zu Lasten des Käufers gehen, dann hast du alles in trockenen Tüchern und brauchst dich um nichts weiter zu kümmern.
    Gut die Erbschaftannahme und Erbschaftssteuern und Gebühren wirst du auf jeden Fall machen müssen.

    Alles anderen wirst du ja dann bei deinem Besuch und Besprechnungen mit dem Anwalt selbst herausfinden was das alles kostet und vor allem wie lange es dauert bis du im Grundbuch eingetragen wärst.
    Solltest du dann zu dem Schluß kommen, dass du es versuchen möchtest auch ohne Grundbucheintrag zu verkaufen, dann kannst du das gerne ins Forum schreiben.

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