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Thema: Auto einführen

  1. #1
    Insider Avatar von Gran-Canaria-Infos
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    Auto einführen

    Hallo zusammen,
    hat jemand Erfahrungen beim endgültigen Einführen seines PKW auf die Insel ?
    Wenn man z.B. kurz vor der Einwanderung einen PKW mit Anhänger kauft und diese in Deutschland
    mit Ausfuhrkennzeichen zuläßt, welche Steuern fallen dann beim zoll und bei der Zulassung auf Gran Canaria an ?

    Ich habe von IGIC und AIEM gehört, welche nicht anfallen, wenn das Auto / der Anhänger Umzugsgut sind.
    Wie lange müssen die einem vor dem Umzug schon gehören ?
    Weiter habe ich etwas von einer 19% (?) Zulassungssteuer gehört, die nach Leistung des PKW gestaffelt ist.
    Fällt die immer an ?
    Auch für einen Anhänger ?

    Hoffe, jemand hat hier schon mal Erfahrungen sammeln können
    Viele Grüße auf die schönste Insel, die wir kennen !

  2. #2
    Admin Avatar von felin
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    ich kann Dir nur empfehlen das Auto in DE ganz normal anzumelden und hier dann als Umzugsgut zu deklarieren. Geht natürlich auch nur wenn Du umsiedelst.
    Das Auto muss 6 Monate in DE angemeldet gewesen sein, genauso lange hast Du auch in ES Zeit um es anzumelden. Sonst wird es teurer.

  3. #3
    Insider Avatar von Gran-Canaria-Infos
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    Danke für die Antwort.
    Genau das ist der Punkt: Wenn ich in D zulasse, dann wird die deutsche Mwst. fällig.
    Wenn ich in D mit Ausfuhrkennzeichen anmelde, kommt keine dt. Mwst.
    - aber dafür dann wahrscheinlich die kanarische IGIC ???
    Viele Grüße auf die schönste Insel, die wir kennen !

  4. #4
    Insider
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    wenn das Auto nicht in D zugelassen ist/war, gilt es nicht als Umzugsgut.
    Und das kann teuer werden.
    Neuwagen sind hier oft preiswerter als in D.

    Um genaues zu sagen brauche ich mehr Infos ( Marke, Modell,Motor -cc und Benziner oder Diesel-, Baujahr und Herkunftsland ). Gern auch per PN. Ich suche dir dann gern die anfallenden Steuern raus. Bei Fahrzeugen fällt nicht nur IGIC an, sondern auch eine Extra-Steuer für Kraftfahrzeuge (impuestos sobre vehiculos traccion mecanica ).

  5. #5
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von Sumcocan
    ...auch eine Extra-Steuer für Kraftfahrzeuge (impuestos sobre vehiculos traccion mecanica ).
    Kann es sein, dass du den Namen verwechselt hast und statt die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer "impuestos sobre vehiculos traccion mecanica" die einmalige Zulassungssteuer "Impuesto de matriculación" meintest?

  6. #6
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    In diesem thread hatten wir übrix schon ziemlich gute Infos über das Thema Auto importieren: http://www.gran-canaria-insider.info...pic.php?t=4304

  7. #7
    Insider
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    Zitat Zitat von queru
    Zitat Zitat von Sumcocan
    ...auch eine Extra-Steuer für Kraftfahrzeuge (impuestos sobre vehiculos traccion mecanica ).
    Kann es sein, dass du den Namen verwechselt hast und statt die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer "impuestos sobre vehiculos traccion mecanica" die einmalige Zulassungssteuer "Impuesto de matriculación" meintest?
    Natürlich hast du Recht. Sorry für den Fehler .

  8. #8
    Insider Avatar von Gran-Canaria-Infos
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    Ah, danke für den Link, den Thread hatte ich schon mal gelesen,
    aber es irgendwie vergessen.
    Viele Grüße auf die schönste Insel, die wir kennen !

  9. #9
    Nicht mehr aktiv
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    Zitat Zitat von Gran-Canaria-Infos
    Danke für die Antwort.
    Genau das ist der Punkt: Wenn ich in D zulasse, dann wird die deutsche Mwst. fällig.
    Wenn ich in D mit Ausfuhrkennzeichen anmelde, kommt keine dt. Mwst.
    - aber dafür dann wahrscheinlich die kanarische IGIC ???
    Sieht so aus mhhhh ich liebe auch ausgefallene Autos und habe meins mitgebracht. Nur wenn es sich nicht wirklich um dein Herzschmerz handelt dann lass es in .de

    Die Kosten selbst mit echt guten Beziehungen sind enorm.

    Bin für alles offen was meine These wiederlegt...

    Echt schade das es hier so hart ist mit den tollen Autos

  10. #10
    Nicht mehr aktiv
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    Zitat Zitat von felin
    ich kann Dir nur empfehlen das Auto in DE ganz normal anzumelden und hier dann als Umzugsgut zu deklarieren. Geht natürlich auch nur wenn Du umsiedelst.
    Das Auto muss 6 Monate in DE angemeldet gewesen sein, genauso lange hast Du auch in ES Zeit um es anzumelden. Sonst wird es teurer.
    Ja das mit den 6 Monaten stimmt glaube ich nur wenn du es hier auf GC hast dann solltest du es innerhalb von 4 Wochen ummelden besser is das wir hatten danach viele Probleme und musten auch Steuern nachzahlen... wie es jetzt ist keine Ahnung bitte andere Fragen kann nur was dazu sagen wie es uns erging.

    saludos Georg

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