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Thema: Schnäppchen bei ebay

  1. #11
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    zu obigem Angebot:
    Wenn ich das richtig sehe, dann liegt das in der Schutzzone, wo früher oder später abgerissen wird. Verkauft werden dürfen solche Immobilien nicht mehr, auch eine Eintragung im Grundbuch ist nicht mehr möglich.
    Auf Rentenbasis hiesse, dass man dafür bezahlt, solange der lebt (Leibrente) oder für einen gewissen Zeitraum (Zeitrente) und dann geht das Eigentum bestenfalls an die Familie über, bis es halt endgültig abgerissen wird.

    EDIT: habe jetzt erst gelesen, dass er keine Erben hat - daher wird das Eigentum nach seinem Tod wahrscheinlich verfallen

    Achtung: ist mein bescheidenes Rechtsverständnis, queru od. andere Spezialisten dürfen mich ruhig korrigieren.

  2. #12
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    naja, das könnte der hacken sein.
    Er kann nicht mehr verkaufen und vielleicht versucht er auf diese Weise das Objekt auf Leibrentenbasis jemanden zu übertragen .
    um so wenigstens etwas zu bekommen.

  3. #13
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich kann mir nicht vorstellen dass das Haus in der Schutzzone liegt. Immerhin ist vorne dran eine ordentlich breite relativ neue Strandpromenade gebaut. Das alleine wäre für mich erstmal ein Indiz, dass es nicht in der Schutzzone liegt.

  4. #14
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Rechtlich gesehen: Meiner Meinung nach wäre ein solches Geschäft, nur so abzuwickeln geht (Um auf der sicheren Seite zu sein) indem das Eigentum notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen wird mit der Kondition, dass monatlich xxx Euro gezahlt werden bis zum ableben des Verkäufers und mit der Einschränkung, dass sobald die monatliche Summe nicht gezahlt wird, das Eigentum an den Verkäufer zurückfällt. Das müsste meiner Meinung nach machbar sein.

    Da ich diese eigentumseinschränkende Kondition aber dann aus dem Grundbuch raushaben will wenn der Verkäufer verstorben ist, stellt sich mir die Frage wie ich erstens erfahre wann er gestorben ist, zweitens weiss ich erst dann wann ich aufhören muss zu zahlen, und zu guter letzt wie an die Sterbeurkunde dieses Mannes komme, denn die wird sicherlich notwendig sein um den Eintrag aus dem Grundbuch rauszukriegen.

    Gut ich denke man könnte festlegen, dass der Verkäufer jedes Jahr eine Lebensbescheinigung schicken muss und im Falle wenn diese nicht eingeht er als verstorben gilt und dieser Umstand ausreicht um im Grundbuch die Belastung rauszukriegen.

    Ob das alles mit einem Verkäufer zu handeln ist der im Inserat schreibt "an schnel entscheidene Käufer" weiss ich nicht.

    Sollte man das alles so machen können nach spanischem Recht, dann spielen mögliche Erben sicher keine Rolle mehr.

  5. #15
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    Ein weiterer Beweis wäre ja evtl. auch die Auktion selbst, solche Auktionen sind zumindest in Deutschland rechtlich bindend. Sollte es je vor Gericht kommen würde das sicherlich helfen, ist auch über ebay.es abrufbar.

    Muss sagen nach einiger Recherche kann ich wirklich nicht beurteilen wie seriös das ganze ist.

    Gibt jedenfalls einiges das dagegen spricht, viel zu geringer Preis, Verkäufer in Thailand, Mehrere Einträge beim Juzgado zwar offenbar nur wegen Verkehrsdelikt aber dann auch nicht auffindbar, dann noch einige weitere leicht merkwürdige Fundstücke im Web. Aber vielleicht meint er es ehrlich und ich bin mal wieder nur zu kritisch ...

  6. #16
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    bei aller Liebe,aber in solchen Sachen kann
    man nicht kritisch genug sein,
    sonst hat man ein Klotz am Bein,den
    man nicht mehr los wird.
    Als wir unsere Wohnung 1995 gekauft haben,
    haben wir auch Lehrgeld zahlen müssen,
    aber es hielt sich im Rahmen.
    (Ärger mit der Bank Banesto)


    Anko 11

  7. #17
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich gehe natürlich wie selbstverständlich davon aus, dass erstmal niemand bei dieser Aktion bietet, denn hier ist als allererstes einmal viel Arbeit notwendig bevor ich mit dem Verkäufer einig werden könnte, eigentlich so viel Arbeit und zutun von Seiten des Verkäufers, dass ich denke, dass er das sowieso nicht mitmacht.

    1. Das ginge schonmal los dass er dem Interessenten seinen richtigen Namen und die Grundbuchdaten schreiben muss, damit man zum Grundbuch gehen kann und als allererstes nachsieht ob das passt.

    Danach beginnt die richtige Arbeit.

    Ich denke jedoch, dass der Verkäufer schon bei Punkt 1 aufgibt.

  8. #18
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    Zitat Zitat von queru
    Ich gehe natürlich wie selbstverständlich davon aus, dass erstmal niemand bei dieser Aktion bietet, denn hier ist als allererstes einmal viel Arbeit notwendig bevor ich mit dem Verkäufer einig werden könnte, eigentlich so viel Arbeit und zutun von Seiten des Verkäufers, dass ich denke, dass er das sowieso nicht mitmacht.

    1. Das ginge schonmal los dass er dem Interessenten seinen richtigen Namen und die Grundbuchdaten schreiben muss, damit man zum Grundbuch gehen kann und als allererstes nachsieht ob das passt.

    Danach beginnt die richtige Arbeit.

    Ich denke jedoch, dass der Verkäufer schon bei Punkt 1 aufgibt.
    Hallo Queru,
    das ist nicht als Auktion eingestellt sondern als normales Inserat.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man nicht über ebay kaufen kann sondern sich mit dem Anbieter direkt in Verbindung setzen muß und es keinen Ebay-Käuferschutz gibt.

    Ich selbst kannte die Möglichkeit, um 1 EUR bei Ebay normale Inserate aufzugeben auch nicht, ist aber eine interessante Information.

    übrigens @ Küstenschutzgesetz: hab da jetzt nochmal nachgelesen, könnte tatsächlich so sein, dass das legal ist, aber bei den vielen Wenns und Abers blickt kaum noch jemand durch....

  9. #19
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ach so, alles klar, ich hab mit ebay nix am Hut. Ich dachte man müsste 1 Euro oder sowas setzen und dann bekommt man den Zuschlag oder so ähnlich. Das es keine reguläre Versteigerung sein kann dachte ich mir, denn man zahlt ja den Kaufpreis monatlich und der letztendliche Kaufpreis ist ja auch nicht klar da er vom Todestag des Verkäufers abhängt.

  10. #20
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    das mit dem Kaufpreis stimmt, jedoch ein Schätzgutachten ist auf jedenfall zu erstellen und zwar von einem ger. beeid. Sachverständigen.
    Das Finanzamt will ja auch Geld bei diesem Deal und die Höhe Vergebührung hängt eben von diesem Schätzgutachten ab.
    Eine Leibrente ist *endlich* ,sie ist nicht zwangsläufig vom tode des Begünstigten abhängig.
    Nur wenn der Begünstigste vorher sterben sollte , erledigt sich das eben vorher.

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