Hatte noch nie mit dem Begriff Leibrente zu tun. Hab kurz gegoogelt und es sieht so aus, dass Spanien sowas auch kennt.
Wenn ich mir dieses Beispiel ansehe sieht die Art und Weise der Veraktung gut aus: http://www.actiweb.es/ayudaalanciano...vitalicia.html
-Der Käufer wird im Grundbuch eingetragen (Das ist mir das wichtigste)
-Es wird eine Rückabwicklungklausel gemacht, für den Fall dass der Käufer nicht zahlt (Ist gut für den Verkäufer)
Was sich mir daraus noch nicht erschliesst ist, wie ich dann irgendwann mal die Rückabwicklungsklausel aus dem Grundbuch rauskriege (Wenn der Vertrag erfüllt ist), denn die wirkt sich ja wie eine Belastung für den Käufer aus, wenn dieser seinerseits die Wohnung wieder verkaufen will, nachdem der Verkäufer verstorben ist. (Wie ich schon erwähnte, fehlende Sterbeurkunde wenn jemand im Ausland lebte, ich nicht mal weiss ob er verstorben ist und ich nicht nachweisen kann, dass er gestorben ist)
Ich denke aber, dass man das mit einem Notar abklären kann.