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Thema: Mehrwertsteuer

  1. #21
    Insider Avatar von Gran-Canaria-Infos
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    Zitat Zitat von queru
    Ich vermute zwar, dass du deine Geschäftsidee hier öffentlich nicht preisgeben willst, aber wenn doch, dann schreib mal die Waren mit denen du arbeiten willst, wenn es nicht zuviele verschiedenen sind, dann kann ich dir evtl. noch Auskunft geben über die konkreten AIEM und IGIC-Sätze die fällig werden könnten.
    Hallo Queru,
    jetzt würde ich gerne auf Dein Angebot zurückkommen. Sitze hier grade über eine fiktive Vorkalkulation und da wären die Einfuhrsteuersätze und MwSt-Sätze schon hilfreich um es genauer machen zu können. Bei den Waren handelt es sich um Bücher, Zeitschriften und andere Druckwaren, weiter DVD und diverse Geschenkartikel, Souveniers etc. Ich denke, grade bei den Drucksachen gibt es Unterschiede.
    Wäre super, wenn Du etwas dazu weißt. Ich sag schonmal "danke"!
    Viele Grüße auf die schönste Insel, die wir kennen !

  2. #22
    Insider Avatar von Gran-Canaria-Infos
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    Zitat Zitat von Sumcocan
    Bin kein Steuerfachmann, kann also nur aus eigener Erfahrung berichten:
    Alle eingeführten Waren müssen durch den Zoll und die Zollagentur berechnet je nach Art der Ware den Wert (Ware+Transportkosten=Wert) und den Steuersatz (mind. 5 max.15%, ausser Tabakwaren, das sind 25%). Dieser wird inform von IGIC erhoben, also die kanarische "Mehrwertsteuer".
    Firmen die dem Kunden gegenüber "IGIC-pflichtig sind, können die bezahlte Steuer gegenrechnen (ähnlich dem deutschen Vorsteuerabzug).
    Es gibt auch Firmen "excento de IGIC", die also keine IGIC vom Kunden berechnen. Da sind diese bei der Importacion bezahlten Steuern logischerweise nicht abzugsfähig
    Wenn ich also z.B. 10% Einfuhrsteuern/Zoll beim Import aus Deutschland nach GC bezahle und 5% Mehrwertsteuer an meine kanarischen Endkunden berechnen muß, dann liegt die Summe der Einfuhrsteuer ja immer höher wie die der Mehrwertsteuer und ich müßte die einbehaltene MwSt. nie an den Staat abführen ? Ist das wiklich so ??
    Viele Grüße auf die schönste Insel, die wir kennen !

  3. #23
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    die einfuhrsteuern/zoll sind kosten, auf denen du sitzenbleibst (sprich : die musst du in deine kalkulation einfügen).

    die kosten sind in der Regel : Zollagentur, AGIC und IGIC. Zoll fällt nur auf ganz wenige waren an. den in der Einfuhrsteuer enthaltenen teil IGIC kannst du als "vorsteuer" bei der IGIC abrechnung der verkäufe abziehen.
    ich empfehle dir aber unbedingt einen steuerberater aufzusuchen, der dich detailiert berät.
    ich gebe dir gern per PN eine gute adresse

  4. #24
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    Und wie sieht es bei Privatpersonen aus?

    Ich möchte in Deutschland Hifi-Komponenten kaufen und mir per DHL zuschicken lassen.

    Ist es besser, den Kaufpreis Brutto (ca.400 Euro) zu zahlen und das Paket ohne weitere Formalitäten zu erhalten oder Netto ohne MWSt? Wie ist dann die Prozedur mit Zoll bzw. Zollbescheinigung für den Verkäufer? Nur IGIC oder zusätzlich noch weitere Aufschläge?

    Ich hatte in Deutschland mal steuerfreie Lieferungen erhalten. Damals hatte der Postfritze die Steuern bei Zustellung kassiert. Mittlerweile ist wohl vieles anders und hier erst recht.
    Egal, wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt – jeden Tag kann jemand bequem darunter durchlaufen

  5. #25
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von brösel
    Und wie sieht es bei Privatpersonen aus?

    Ich möchte in Deutschland Hifi-Komponenten kaufen und mir per DHL zuschicken lassen.

    Ist es besser, den Kaufpreis Brutto (ca.400 Euro) zu zahlen und das Paket ohne weitere Formalitäten zu erhalten oder Netto ohne MWSt? Wie ist dann die Prozedur mit Zoll bzw. Zollbescheinigung für den Verkäufer? Nur IGIC oder zusätzlich noch weitere Aufschläge?

    Ich hatte in Deutschland mal steuerfreie Lieferungen erhalten. Damals hatte der Postfritze die Steuern bei Zustellung kassiert. Mittlerweile ist wohl vieles anders und hier erst recht.
    Soweit mir bekannt ist, gehst du folgendermassen vor. In 1. Linie musst du den deutschen Lieferanten fragen ob das von seiner Seite aus in Ordnung geht, dass er dir die Rechnung ohne MwSt. ausstellt. Dies ist wichtig da es Firmen gibt die dies nicht machen (aus Unkenntnis od. Faulheit). Wenn er dies bejaht dann passt das schon. Wie er das dann mit seinem Finanzamt in DE macht weiss ich auch nicht. Ich habe schon des öfteren gehört, dass man solch einer Firma dann den Pass durchmailen musste in dem idealerweise als Wohnort einer auf Gran Canaria drinsteht.

    Über DHL schicken ist problemlos und schnell, die machen die Zollabwicklung. Wichtig ist denen gleich von Anfang an deine NIE-Nr. durchzugeben, sonst bleibt dein Paket bei DHL in Madrid liegen, da sie ohne diese Nummer keine Zollabwicklung machen können.

    Übrix: Der Verkäufer in DE hat mit der kanarischen IGIC nichts zu tun. In Fällen der Importation auf die Kanaren ist der Steuerpflichtige der Empfänger der Ware, also du.

  6. #26
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zusatz: Ich würde den Händler auf jeden Fall fragen ob er die Lieferung nicht auch übernimmt. Wenn er sich auskennt und evtl. ein etwas grösserer Händler ist, der sich mit Lieferungen in alle Welt auskennt, ist die Lieferung evtl. billiger als wenn du sie selbst bei DHL in Auftrag gibst. Einfach mal nachfragen.
    In diesem Fall darauf achten, dass auch deine NIE gleich von Anfang an dem Händler bekannt ist.

  7. #27
    Insider
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    Danke schon mal.
    Es ist ein grösserer Händler, der Versand über DHL in alle Welt anbietet.

    das mit dem mwst-freien verkauf ist ok, brauche dann aber die zollbescheinigung nachher
    Wieso er eine Zollbescheinigung braucht ist mir schleierhaft. Normalerweise müsste doch sein Versandbeleg als Ausfuhrbescheinigung reichen?
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  8. #28
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Also zumindest wenn der Verkäufer selbst den Versand beauftragt dann bekommst du nur noch das in Spanien genannte Dokument "Documento único administrativo" abgekürzt DUA, zu sehen hier auf Seite 1 http://www.redbusqueda.com/transporte/docs/Dua.pdf
    Im Original ist das was schwarz dargestellt grün.

    In DE nennt man dieses Dokument "Einheitspapier" und wie das Formular aussieht ist hier auf Seite 4 ansatzweise zu sehen: http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_v...blatt_2010.pdf

    Das Exemplar des (vermutl. aus 8 Kopien bestehenden Dokuments) welches du ausgehändigt bekommst ist allerdings für dich alleine bestimmt. Möglicherweise genügt ihm eine Kopie von diesem Dokument. Musst mal nachfragen. Wenn dies nicht genügt, kann ich mir nur vorstellen, dass er von der Transportfirma die Bestätigung bekommt dass die Ware ausgeführt wurde.

  9. #29
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    Für den Versender in Deutschland sollte eine Bescheinigung der Spedition genügen, daß die Ware nach außerhalb der EU verbracht worden ist. Damit kann er dann belegen, daß die Mehrwertsteuer berechtigterweise nicht ausgewiesen und abgeführt wurde. Ebenso fällt dann bei den Frachtkosten auch keine deutsche MwSt. an.
    Viele Grüße auf die schönste Insel, die wir kennen !

  10. #30
    Insider
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    da ich ja auch Ware aus D beziehe, hier kurz die aktuellen Infos:

    Ware wird mit Rechnung ohne MwSt abgeschickt. Für den Versender reicht dann der Einlieferungsschein. "Unkundige" Versender verlangen immer nach der EU-Steuernummer, die aber auf die Kanaren entfällt, da wir hier "Drittland" sind.
    Wenn das Paket per DHL (ECHTES DHL) kommt, macht DHL die Verzollung automatisch (sind als Mensajeria dazu verpflichtet) und kassiert rund 35,-€ für diesen Service (plus Steuern / Zoll für die Ware).
    Wenn das Paket mit der Post (ist ja in D auch DHL) kommt, gibt es zwei Möglichkeiten: man bezahlt beim Paketboten, oder man bekommt einen Brief und muss diesen dann einer Zollagentur vorlegen, die die Verzollung (auch gegen Gebühren) erledigt.
    Wenn man Glück hat, "rutscht" das Paket durch, ohne Bürokratie und Kosten

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