Für den Versender in Deutschland sollte eine Bescheinigung der Spedition genügen, daß die Ware nach außerhalb der EU verbracht worden ist. Damit kann er dann belegen, daß die Mehrwertsteuer berechtigterweise nicht ausgewiesen und abgeführt wurde. Ebenso fällt dann bei den Frachtkosten auch keine deutsche MwSt. an.