Bin kein Steuerfachmann, kann also nur aus eigener Erfahrung berichten:
Alle eingeführten Waren müssen durch den Zoll und die Zollagentur berechnet je nach Art der Ware den Wert (Ware+Transportkosten=Wert) und den Steuersatz (mind. 5 max.15%, ausser Tabakwaren, das sind 25%). Dieser wird inform von IGIC erhoben, also die kanarische "Mehrwertsteuer".
Firmen die dem Kunden gegenüber "IGIC-pflichtig sind, können die bezahlte Steuer gegenrechnen (ähnlich dem deutschen Vorsteuerabzug).
Es gibt auch Firmen "excento de IGIC", die also keine IGIC vom Kunden berechnen. Da sind diese bei der Importacion bezahlten Steuern logischerweise nicht abzugsfähig