Zitat Zitat von Sumcocan
Bin kein Steuerfachmann, kann also nur aus eigener Erfahrung berichten:
Alle eingeführten Waren müssen durch den Zoll und die Zollagentur berechnet je nach Art der Ware den Wert (Ware+Transportkosten=Wert) und den Steuersatz (mind. 5 max.15%, ausser Tabakwaren, das sind 25%). Dieser wird inform von IGIC erhoben, also die kanarische "Mehrwertsteuer".
Firmen die dem Kunden gegenüber "IGIC-pflichtig sind, können die bezahlte Steuer gegenrechnen (ähnlich dem deutschen Vorsteuerabzug).
Es gibt auch Firmen "excento de IGIC", die also keine IGIC vom Kunden berechnen. Da sind diese bei der Importacion bezahlten Steuern logischerweise nicht abzugsfähig
Wenn ich also z.B. 10% Einfuhrsteuern/Zoll beim Import aus Deutschland nach GC bezahle und 5% Mehrwertsteuer an meine kanarischen Endkunden berechnen muß, dann liegt die Summe der Einfuhrsteuer ja immer höher wie die der Mehrwertsteuer und ich müßte die einbehaltene MwSt. nie an den Staat abführen ? Ist das wiklich so ??