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Thema: Mehrwertsteuer

  1. #1
    Insider Avatar von Gran-Canaria-Infos
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    Mehrwertsteuer

    Hallo zusammen,
    habe gegoogelt wie wild - aber ohne Ergebnis. Vielleicht hat ja jemand hier eine Antwort ?
    Beim Handel mit Waren innerhalb der EU fallen ja verschieden hohe MwSt. an. Dies wird über die Ust-ID-Nummer ja gegenseitig ausgeglichen. Wenn ich also als Spanier in Deutschland kaufe, muß ich die 19% MwSt. zunächst bezahlen. Wenn ich aber außerhalb der EU mit Deutschland Geschäfte mache, fällt ja die MwSt. nicht an. Kommt nicht mit auf die Rechnung.
    Meine Frage: Wie ist das mit den Kanaren ?
    Konkret:
    Wenn ich auf GC einen Laden habe und die Waren in Deutschland kaufe. Welche MwSt. fällt für mich als deutscher Käufer auf den Kanaren an und welche Steuer muß ich beim Wiederverkauf in meinem Laden auf GC dann beaufschlagen und an Spanien abführen ?

    Ich hoffe, jemand hat meine Ausführung verstanden ;-)
    Viele Grüße auf die schönste Insel, die wir kennen !

  2. #2
    Admin Avatar von felin
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    Wenn Du hier "ordentlich" gemeldet bist, zahlst Du auch nur hier den kanarischen Steuersatz (nennt sich auf den Kanaren "IGIC").
    Die deutsche Mehrwertsteuer entfällt bzw. bekommst Du Rückerstattet.
    Wenn Du waren von hier aus Deutschland importieren willst,,musst Du im Vorfeld Deine Steuernummer angeben. Sie beginnt hier auf GC mit B-"xxxxxxx" und nicht wie häufig auf dem Festland mit ES-"xxxxxxx"
    Da gild es aufzupassen, weil viele Deutsche Firmen immer der Meinung sind, sie müssten das korrigieren und dann gibt´s Probleme.

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von Oliver PP
    Wenn Du waren von hier aus Deutschland importieren willst,,musst Du im Vorfeld Deine Steuernummer angeben. Sie beginnt hier auf GC mit B-"xxxxxxx" und nicht wie häufig auf dem Festland mit ES-"xxxxxxx"
    Da gild es aufzupassen, weil viele Deutsche Firmen immer der Meinung sind, sie müssten das korrigieren und dann gibt´s Probleme.
    Als Ergänzung:

    Die Steuernummer kann auch z.B. 12345678A im Falle eines autonomen Geschäftsmannes spanischer Nationalität oder X1234567Y im Falle eines autonomen Geschäftsmannes nicht spanischer Nationalität. Ausser dem B gibt es noch einige Buchstaben mehr wie z.B. ein A für eine Aktiengesellschaft oder ein J für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

    Die ES-B12345678 kann es nur auf dem Festland geben, da dieses Format eine EU-Steuernummer darstellt. Genau wie in Deutschland z.B. eine DE12345678. Dies deshalb weil das spanische Festland steuerrechtlich Europäische Union ist. Die Kanaren gelten steuerrechtlich als Drittland und nicht zur EU, genau wie Helgoland steuerrechtlich nicht Deutschland ist sondern ein Drittland.

  4. #4
    Insider
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    Hervorragend ausgeführt , queru !

    Das Hauptproblem bei einigen deutschen Firmen ist, das sie nicht begreifen, das die Kanaren eine steuerliche Enklave sind

    Normaler Vorgang: bei der Bestellung mitteilen, das die Ware mehrwertsteuerfrei ist.
    Die Folge ist nirmalerweise, das die Ware dann hier "verzollt" wird : eine Agencia de Aduanas zahlt die entsprechende IGIC und nimmt dazu ihre Gebühren. Selbstverzollung ist hier so gut wie unmöglich. Habe es des öfteren versucht, aber der Aufwand und der Zeitverlust ist teurer als die Gebühren der Zollagenturen.
    Übrix fliessen auch die Transportkosten in die Stuer mit ein, weil die Ware die hier ankommt eben mehr kostet (Warenwert = Einkaufspreis+Transportkosten)

  5. #5
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Re: Mehrwertsteuer

    Zitat Zitat von nonamesha
    Beim Handel mit Waren innerhalb der EU fallen ja verschieden hohe MwSt. an. Dies wird über die Ust-ID-Nummer ja gegenseitig ausgeglichen. Wenn ich also als Spanier in Deutschland kaufe, muß ich die 19% MwSt. zunächst bezahlen. Wenn ich aber außerhalb der EU mit Deutschland Geschäfte mache, fällt ja die MwSt. nicht an. Kommt nicht mit auf die Rechnung.
    Meine Frage: Wie ist das mit den Kanaren ?
    Konkret:
    Wenn ich auf GC einen Laden habe und die Waren in Deutschland kaufe. Welche MwSt. fällt für mich als deutscher Käufer auf den Kanaren an und welche Steuer muß ich beim Wiederverkauf in meinem Laden auf GC dann beaufschlagen und an Spanien abführen ?
    Normalerweise fällt wenn du Waren in DE kaufst und sie in ein Drittland (dazu zählen die Kanaren) ausführst in DE keine MwSt (besser gesagt Umsatzzsteuer) an. Wie sich der Verkäufer in DE anstellt kann ich dir nicht sagen, da er für seine Buchhaltung einige Nachweise braucht um seinerseits nachweisen zu können warum er dir keine Umsatzsteuer berechnet hat.

    Eine Aussnahme zu diesem Fall wäre z.B. wenn der Verkäufer in DE den Transport der Waren nach GC in Auftrag gibt. In diesem Fall z.B. wird die deutsche Umsatzsteuer fällig.

    Wenn dann die Waren hier ankommen werden auf den Wert die
    "Arbitrio sobre Importaciones y Entradas de Mercancias en las Islas Canarias" fällig. Die beläuft sich wenn noch aktuell im Regelfall zwischen 5 und 15%. Hängt von der Ware ab.
    Hier ein link auf spanisch mit ein bisschen Info:
    http://www.creacionempresas.com/inde...limitstart=1#1

    Und wenn du letztendlich die Waren hier verkaufst musst du zusätzlich zum Verkaufspreis die "kanarische Umsatzsteuer" die Impuesto General Indirecto Canario vom Endverbraucher kassieren.
    Wie hoch hier der Steuersatz ist hängt auch von der Art der Produkte ab und kann sein 0%, 2%, 5%, 9%, 13%. Der normale Satz sind 5%.

    Hier ein wikipedia Artikel über die IGIC:
    http://es.wikipedia.org/wiki/Impuest...irecto_Canario

    Unter gewissen Umständen bist du im ersten Jahr deiner Geschäftsaktivität oder auch noch für die weiteren (abhängig von deinen Einnahmen) von der Verpflichtung IGIC zu kassieren und abzuführen befreit.

    Hier noch ein bisschen Lesestoff bzgl. der deutschen Umsatzsteuer:

    Ausfuhr Privatpersonen:
    http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_v...t_nachweis.pdf

    Checkliste für deutsche Unternehmer für
    umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen (Betrifft den deutschen Verkäufer, aber hier kannst du sehen welche Formalitäten notwendig sind):
    http://www.tuschen-lanz-leweling.de/...ieferungen.pdf

  6. #6
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von Sumcocan
    ...eine Agencia de Aduanas zahlt die entsprechende IGIC und nimmt dazu ihre Gebühren. Selbstverzollung ist hier so gut wie unmöglich. Habe es des öfteren versucht, aber der Aufwand und der Zeitverlust ist teurer als die Gebühren der Zollagenturen.
    Das habe ich auch schon festgestellt. Ich finde auch, dass sich deren Gebühren in Grenzen halten und ich finde sie angemessen. Das man es nicht selbst machen kann hat glaube ich damit zu tun, dass man sonst eine Kaution bei der Regierung hinterlegen müsste (Für den Fall das im nachhinein festgestellt wird, dass beim Import irgendetwas nicht gepasst hat) und diese Zollagenten haben soweit ich weiss alle Kautionen hinterlegen müssen, aber eben nur einmal für alle ihre Aktivitäten.

  7. #7
    Insider
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    Re: Mehrwertsteuer

    Zitat Zitat von queru
    Eine Aussnahme zu diesem Fall wäre z.B. wenn der Verkäufer in DE den Transport der Waren nach GC in Auftrag gibt. In diesem Fall z.B. wird die deutsche Umsatzsteuer fällig.
    Nicht ganz richtig, denn der Spediteur erstellt die Zollausfuhrerklärung (gegen Gebühr)

    Und wenn du letztendlich die Waren hier verkaufst musst du zusätzlich zum Verkaufspreis die "kanarische Umsatzsteuer" die Impuesto General Indirecto Canario vom Endverbraucher kassieren.
    Wie hoch hier der Steuersatz ist hängt auch von der Art der Produkte ab und kann sein 0%, 2%, 5%, 9%, 13%. Der normale Satz sind 5%.
    Prinzipiell richtig, aber man kann sich auch freistellen lassen, wenn man einen gewissen Umsatz nicht übersteigt

    Unter gewissen Umständen bist du im ersten Jahr deiner Geschäftsaktivität oder auch noch für die weiteren (abhängig von deinen Einnahmen) von der Verpflichtung IGIC zu kassieren und abzuführen befreit.
    Wie schon gesagt: abhängig vom Volumen : bin nun schon fast 6 Jahre befreit

  8. #8
    Admin Avatar von felin
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    Also wie man sieht alles überhaupt kein Problem und kinderleicht.

  9. #9
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Re: Mehrwertsteuer

    Zitat Zitat von Sumcocan
    Zitat Zitat von queru
    Eine Aussnahme zu diesem Fall wäre z.B. wenn der Verkäufer in DE den Transport der Waren nach GC in Auftrag gibt. In diesem Fall z.B. wird die deutsche Umsatzsteuer fällig.
    Nicht ganz richtig, denn der Spediteur erstellt die Zollausfuhrerklärung (gegen Gebühr)
    Stimmt, da hab ich mich verhauen.

  10. #10
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Re: Mehrwertsteuer

    Zitat Zitat von Sumcocan
    Zitat Zitat von queru
    Und wenn du letztendlich die Waren hier verkaufst musst du zusätzlich zum Verkaufspreis die "kanarische Umsatzsteuer" die Impuesto General Indirecto Canario vom Endverbraucher kassieren.
    Wie hoch hier der Steuersatz ist hängt auch von der Art der Produkte ab und kann sein 0%, 2%, 5%, 9%, 13%. Der normale Satz sind 5%.
    Prinzipiell richtig, aber man kann sich auch freistellen lassen, wenn man einen gewissen Umsatz nicht übersteigt

    Unter gewissen Umständen bist du im ersten Jahr deiner Geschäftsaktivität oder auch noch für die weiteren (abhängig von deinen Einnahmen) von der Verpflichtung IGIC zu kassieren und abzuführen befreit.
    Wie schon gesagt: abhängig vom Volumen : bin nun schon fast 6 Jahre befreit
    Als Ergänzung: Nicht jeder kann sich freistellen lassen sondern ausschliesslich natürliche Personen, keine Gesellschaften noch nicht einmal eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die immerhin ausschliesslich aus natürlichen Personen besteht.

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