Zumindest in der alten Heimat Deutschland gilt für Neuwaren eine Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie) von zwei Jahren.

Meines Wissens basiert diese auf eine EU-Verordnung und müsste damit für die gesamte EU gelten.

Nun habe ich den Fall, dass ein Verkäufer von Visanta der Meinung ist, dass es z.B. für den MP3-Player nur ein Jahr (Hersteller-) Garantie gibt und fertig.

Als verknöcherter Deutscher bin ich der Auffassung, dass die zwei Jahre Gewährleistung auch auf den Kanaren und damit für kanarische, indische, pakistanische und woherauchimmer Verkäufer (spanische Geschäfte, Firmen) gelten.

Gibt´s fúr Gewährleistung / Garantie überhaupt unterschiedliche spanische Bezeichnungen? Wie ist die Rechtslage?

Ich denke, dass das Thema auch für andere Residenten und Langzeiturlauber interessant ist.