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Thema: Mögliche Änderungen bei Arbeitslosigkeit

  1. #1
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    Mögliche Änderungen bei Arbeitslosigkeit

    Der Ministerrat wird voraussichtlich morgen Änderungen beim Arbeitlosengeld beschliessen.
    Als erstes ist geplant, dass jene Arbeitslose deren Arbeitslosengeld ausgelaufen ist für wenigstens 6 Monate je 420 Euro weiterbezahlt werden. Die genaue Dauer ist noch nicht ganz klar.
    Zweitens wird über den Gesetzesvorschlag beraten durch den auch selbstständig angemeldete Arbeiter (Autonomos) erstmals Arbeitslosengeld bekommen können. Vorgesehen ist, dass sie 1% monatlich für diese Leistung einzahlen müssen um im Falle der Beendigung der Aktivität einen Anspruch von maximal 6 Monaten zu erhalten.
    Dafür müssen die autonomos minimum 12 Monate eingezahlt haben um 2 Monate Arbeitslosengeld zu erhalten. Die Option auf Arbeitslosengeld soll freiwillig sein ausser bei finanziell abhängige Selbstständigen (Das sind vermutlich jene die nur 1 Kunden haben) und für jene die risikoreiche Arbeiten ausüben.

  2. #2
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    Der Ministerrat hat beschlossen, dass die Arbeitslosen eine monatliche Summe von 420 Euro bekommen für den Fall, dass das Arbeitslosengeld und danach die Arbeitslosenhilfe ausgelaufen sind und ihre Einnahmen 75% des Mindestlohns (SMI) nicht übersteigen. Das Programm tritt 1 Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt in Kraft und gilt erstmal für 6 Monate. Der Plan kann jeweils um weitere 6 Monate verlängert werden wenn die Arbeitslosenquote 17% übersteigt.
    Wenn ich es richtig verstehe kommt dieser Plan nur für jene in Frage deren Arbeitslosengeld/-hilfe ab dem 1. August 09 ausgelaufen sind und nicht vorher. Zur Beantragung hat man anscheinend 2 Monate Zeit.

  3. #3
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    Die selbstständigen Arbeiter können demnächst Arbeitslosengeld kassieren wenn sie ihre Arbeit beenden und im Falle dass sie 2 oder mehr Kinder haben.
    Wer 12-17 Monate vor Beendigung der Aktivität ununterbrochen eingezahlt hat bekommt 2 Monate Geld, bei 18-23 Monate = 3 Monate, 24-29 Monate = 4 Monate, 30-35 Monaten = 5 Monate, über 36 Monate sowie Personen über 60 Jahre = 6 Monate.
    Gezahlt werden 70% der Basis der letzten 12 Monate für die eingezahlt wurde. (2009 ist die Minimumbasis 833,40 Euro)
    Geplant ist, dass man sich selbst anmelden muss um für diese Leistung einzuzahlen.

    Was mich etwas wundert ist dass man 2 od. mehr Kinder haben muss um als Selbstständiger Arbeitslosengeld zu bekommen. Eigentlich kann ich das nicht glauben, aber so stand es in dem Artikel. Also wer sich dazu entscheidet, sollte sich vorher nochmal informieren ob dieser Umstand mit den Kindern wirklich stimmt.

  4. #4
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    Habe gestern in einer Zeitung gelsen, dass die 420 Euro Hilfe am Samstag im Staatsanzeiger stand und dass man ab heute diese Hilfe beantragen kann.

  5. #5
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    Die Partei PSOE ist mit den Linksparteien übereingekommen die 420 Euro Hilfe zu erweitern:

    1. Soll das Geld gezahlt werden für Menschen die ab dem 1.1.09 arbeitlos wurden und nicht nur für die die ab dem 1.8.09 arbeitlos wurden.
    2. Soll für die Verlängerung dieser Hilfe nach 6 Monaten nicht die Arbeitslosenqoute von 17% entscheident sein sondern man wird nach 6 Monaten prüft ob eine Verlängerung dieser Massnahme notwendig ist und auf welche Weise.

  6. #6
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    Wenn ich es richtig gelesen habe wurde heute beschlossen, dass diese Hilfe anstatt nur für die Personen die ab 1.8.09 arbeitslos wurden erweitert wurde auch auf jene Personen die ab 1.1.09 arbeitslos wurden.

  7. #7
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    Jene Personen die zwischen dem 1.1.09 und dem 31.7.09 arbeitslos wurden können die Hilfe ab dem 4. od. 5.11. beantragen.

  8. #8
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    Ab morgen können jene Personen deren Arbeitslosengeld/-hilfe zwischen dem 1.1.09 und dem 31.7.09 ausgelaufen ist die 420 Euro Unterstützung beantragen.

  9. #9
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    Der Ministerrat genehmigte vorgestern das Gesetzesprojekt welches es auch den selbständig angemeldeten Arbeitern (Autónomos) erlaubt Arbeitslosengeld zu beantragen wenn sie unfreiwillig arbeitslos werden.
    Diese Arbeiter müssen dafür 8,33 Euro monatlich zahlen (1% wenn sie nach Basissatz zahlen).
    Das Arbeitslosengeld wird 70% des Beitragssatzes sein. (Der Minimumsatz 2009 war 833,40 Euro).
    Die Dauer der Leistung hängt von den gezahlten Beiträgen der letzten 36 Monate ab. Mindestens 12 Beiträge müssen unmittelbar vor der Schließung der Firma durchgehend gezahlt worden sein.
    Wer 12-17 Monate gezahlt hat bekommt 2 Monate lang Arbeitslosengeld,
    18-23 Monate = 3 Monate,
    24-29 Monate = 4 Monate
    30-35 Monate = 5 Monate
    36 und mehr Monate = 6 Monate

  10. #10
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    Die Regierung wird am Freitag beschliessen die 420 Euro Unterstützung für weitere 6 Monate zu verlängern.

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