So uns jetzt komme ich wieder als Spielverderber und komme mit diesen links:

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/..._eg/index.html
Beachten Sie jedoch, dass bei der Einreise aus bestimmten Gebieten mit einem speziellen steuerrechtlichen Status, wie z.B. die Kanarischen Inseln oder Britischen Kanalinseln, die Regelungen zu den Reisefreigrenzen für Waren aus nicht zur EG gehörenden Ländern gelten.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...gen/index.html
Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern:
die britischen Kanalinseln
die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana)
die Kanarischen Inseln
die Ålandinseln
der Berg Athos in Griechenland.
Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten auf Grund ihres speziellen steuerrechtlichen Status ebenfalls die Regelungen zu den Reisefreigrenzen für Waren aus Drittländern. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.
Hab mir die Artikel noch nicht genau durchgelesen, ich lasse sie deshalb unkommentiert stehen.