Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern:
die britischen Kanalinseln
die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana)
die Kanarischen Inseln
die Ålandinseln
der Berg Athos in Griechenland.
Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten auf Grund ihres speziellen steuerrechtlichen Status ebenfalls die Regelungen zu den Reisefreigrenzen für Waren aus Drittländern. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.