Die wichtigsten Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes sind wie folgt:
- Wenn die Verkehrsstrafe innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung bezahlt wird bekommt man einen Nachlass von 50%. Wer den Nachlass annimmt hat kein Einspruchsrecht gegen das Bußgeld.
- Der Fahrer kann die Strafe an Ort und Stelle per Kreditkarte bezahlen.
- Bisher mussten Strafen bis zu 3x versucht werden zuzustellen, jetzt nur noch 2x. Wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt muss die Strafe zwingend per E-Mail zugestellt werden. Privatpersonen können freiwillig entscheiden ob sie etwaige Strafen per E-Mail zugestellt haben wollen.
- Bei Radarkontrollen wird eine Fehlermarge von 3-10%, je nach Apparat, abgezogen.
- Jetzt dürfen auch Geschwindigkeitüberschreitungen auf einer längeren Fahrstrecke geahndet werden, früher musste die Geschwindigkeitsüberschreitung an einem genauen Punkt festgestellt worden sein.
- In den “blauen Zonen” (Gebührenpflichtige Parkzonen) darf ein Fahrzeug abgeschleppt werden wenn kein Ticket gelöst wurde oder wenn die Zeit des gelösten Ticket um das 3-fache überschritten wurde.
- Die Eigentümer von Fahrzeugen die 4 schwere oder sehr schwere Sanktionen zur Zahlung offen haben können das Fahrzeug u.a. nicht verkaufen.
- Das durch Geldstrafen eingenommene Geld wird für Aktionen zur Verkehrssicherheit verwendet und ein Teil wird an Vereinigungen von Verkehrsopfern gespendet.
- Die “leichten” Verstöße werden mit bis zu 100 Euro, die “schweren” mit bis zu 200 Euro und die “sehr schweren” mit bis zu 500 Euro geahndet.