- Teilnahme am Strassenverkehr mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5-1,0 Gramm pro Liter bzw. 0,25-0,50 Milligramm pro Liter Atemalkoholgehalt.

301-600 Euro (30% Nachlass bei schneller Zahlung), Abzug von 4 Punkten des Guthabens.
Ausserdem zwischen 1-3 Monate Führerscheinentzug.


- Teilnahme am Strassenverkehr mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 1,0-1,2 Gramm pro Liter bzw. 0,50-0,60 Milligramm pro Liter Atemalkoholgehalt.

301-600 Euro (30% Nachlass bei schneller Zahlung), Abzug von 6 Punkten des Guthabens.
Ausserdem zwischen 1-3 Monate Führerscheinentzug.

Normal scheinen in diesen Fällen 600 Euro Geldstrafe, 1 Monat Führerscheinentzug und der Abzug von 4 bzw. 6 Punkten zu sein.


- Teilnahme am Strassenverkehr mit einem Blutalkoholgehalt von über 1,2 Gramm pro Liter bzw. über 0,60 Milligramm pro Liter Atemalkoholgehalt.

Ab diesen Werten ist es ein Straftatbestand und es findet ein Gerichtsverfahren gegen den Täter statt. Es wird keine der oben genannten Strafen verhängt sondern:

Haft zwischen 3-6 Monate oder Geldstrafe zwischen 30-90 Tagessätzen + gemeinnützige Arbeit zwischen 31-90 Tagen.
Auf jeden Fall Führerscheinentzug zwischen 1 und 4 Jahren.

PS: Alle in diesem genannten posting genannten Werte gelten nicht für Führerscheinneulinge oder Berufsfahrer während der Ausübung ihrer Tätigkeit. In diesen Fällen sind die max. erlaubten Werte geringer.