Die Rathäuser von San Bartolomé de Tirajana und Mogán werden zum ersten Mal keine Genehmigungen zum Campen an den Stränden ihrer Stadt vergeben.
Der Grund ist, dass die Küstendirektion im Artikel 155 des Küstengesetzes 22/1988 die Genehmigung für diese Art von Praktiken an den Küstenstreifen ablehnt und die Rathäuser keine Kompetenz in dieser Materie haben.
Trotzdem haben die Camper der Insel seit Jahren beim beantragen dieser Dokumente keine Probleme gehabt und man hat ihnen erlaubt an manchen Stränden wie Las Mujeres, Tiritaña, Triana oder Llano de los Militares zu campen.
Aufgrund einer Verordnung des vergangenen Jahres um das Campen zu regulieren, haben beide Verwaltungen entdeckt, dass das Gesetz festlegt, dass es nicht den Rathäusern zusteht solche Genehmigungen auszustellen.
Deshalb müssen die Camper seither zur Küstendirektion gehen um einen Platz zu beantragen.
Die einzigen Stellen in San Bartolomé de Tirajana an denen man das Camping legal erlauben wird ist der Camping in Pasito Blanco und der am Aeroclub in Tarajalillo, welcher dem Karavanclub gehört.
In Mógan wird es keine einzigen Ort an der Küste geben wo man das Aufstellen von Zelten erlaubt.

Laut der Gesetzgebung sind die einzigen Kompetenzen von Rathäusern an den Stränden die Seeüberwachung durch das Rote Kreuz, die Herstellung der öffentlichen Ordnung durch die Reinigung der Strände.

Der “Servicio de Protección a la Naturaleza de la Guardia Civil” (Seprona) ist für die Überwachung der Einhaltung der Norm, die das campen verbietet, zuständig.