Nun ich zähle mal ein paar Gründe auf die sein könnten und die jeweiligen Abfindungen:

Tod, Invalidität des Arbeitgebers oder wenn er in Rente geht: 1 Monat
Erlöschung der juristischen Personalität des Arbeitgebers: 20 Tage pro Jahr (max. 12 Monatsraten)
Objektive Gründe: 20 Tage pro Jahr (max. 12 Monatsraten)
Wirtschaftliche, organisatorische oder Produktionsgründe: 20 Tage pro Jahr (max. 12 Monatsraten)
Höhere Gewalt: 20 Tage pro Jahr (max. 12 Monatsraten)
Disziplinäre Entlassung, die danach als unberechtigt deklariert wird: 45 Tage pro Jahr (maximal 42 Monatsraten)
Kündigung von Verträgen die zur Förderung der unbefristeten Arbeit abgeschlossen wurde (Wenn sie aus objektiven Gründen gekündigt werden und danach als unberechtigt deklariert werden: 33 Tage pro Jahr (maximal 24 Monatsraten)

Die normale Anlaufstelle für einen Arbeitnehmer sind die Gewerkschaften. Die stellen einen Anwalt (erstmal kostenlos, kassiert dann Erfolgsprovision). Der Haken ist, dass mittlerweile die Gewerkschaften einen Mitgliedsbeitrag von, soweit ich weiss, einem Jahr im voraus verlangen. Solltest du in einer Gewerkschaft sein, dann bekommst du natürlich den Rechtsanwalt gestellt ohne die Jahresgebühr zu zahlen (Da du dann ja schon monatlich eingezahlt hast)

Eine zweite Anlaufstelle ist eine Gestoria (natürlich nicht die, bei der deine Firma die Lohnsachen abwickeln lässt).

Und die dritte Anlaufstelle ist ein Rechtsanwalt deiner Wahl.

Ob man einfach so zum Schiedsgericht gehen kann um sich dort zu informieren, kann ich nicht sagen.