Zitat Zitat von queru
Mir ist bekannt, dass der Teilbebauungsplan Tauro vom höchsten kanarischen Gericht im Jahr 2005 annulliert wurde. Gegen dieses Urteil wurde Einspruch eingelegt. Er wird noch vor dem höchsten Gericht auf dem Festland bearbeitet.
Das höchste Verwaltungsgericht hat in 2 Urteilen vom 22. und 23. Juli 2010 die Urteile vom 3. Mai 2005 und 20. Februar 2009 aufgehoben und dem Rathaus Mogán sowie der Firma Anfi Tauro gegenüber der Bürgervereinigung des Barrancos del Lechugal Recht gegeben.
Das Urteil erklärt den Beschluss des kanarischen Ministeriums für territoriale Politik und Umwelt vom 5. Juli 1999 über die Änderung der subsidiaren Normen der Stadt Mogán für gültig. Auf diese Weise können im Tauro-Tal alle 7500 Betten (2500 sind bereits gebaut) und die 6800 Betten (mehr als 2000 sind bereits gebaut) des Teilplanes Costa Taurito gebaut werden. Das einzige Problem das jetzt noch auftauchen könnte ist der Baustopp touristischer Betten von Seiten des kanarischen Tourismusministeriums.

Inwiefern, dass was fio hier schrieb noch eine Rolle spielt, lässt der Bürgermeister gerade prüfen, jedoch wurde auch dieses Thema im Urteil angesprochen und es heißt, dass „dieser Umstand nicht unbedingt die Änderung hinfällig machen muss, denn jede Änderung dieser Normen müsste sektorielle und umweltliche Gegenbenheiten erfüllen aber nicht jene einer durch Rangordnung höher gestellten Planung die nicht existiert.

Zitat Zitat von fio
Laut einer auf Gran Canaris erscheinenden Zeitschrift sind alle Baugenehmigungen in Mogan seit dem Jahr 1987 nicht gesetzeskonform.
So heißt es im „Boletín Oficial de La Provincia de Las Palmas“, dass laut gesetzlicher Bestimmungen der Plan im Dez. 2008 in Kraft getreten ist. Nur ist dieser Beschluss bereits im Nov. 87 genehmigt worden; es wurde allerdings vergessen ihn ordnungsgemäß zu veröffentlichen, um ihn in Kraft treten zu lassen.
Logischerweise tritt hier der Fall ein, dass alle Baugenehmigungen die auf Grundlage des Bebauungsplanes erteilt wurden nicht gültig sind. Und hier zählen u.a. auch die Gebiete für Anfi-Tauro/Anfi. Schlüssigerweise folgt daraus, dass eine eingeleitete Maßnahme (z.B. Klageführung) auf Abriss des Anfi, durchaus erfolgreich verlaufen kann. Eben weil es schließlich gar keine rechtlich gültige Baugenehmigung gegeben hat.
fio