Das Gericht verhängte eine Haftstrafe für den Täter von 17 Jahren. Ob den Entschädigungen stattgeben wurden weiss ich noch nicht, die Meldung ist noch zu frisch und daher vermutlich unvollständig.
Das Gericht verhängte eine Haftstrafe für den Täter von 17 Jahren. Ob den Entschädigungen stattgeben wurden weiss ich noch nicht, die Meldung ist noch zu frisch und daher vermutlich unvollständig.
Weiterhin besagt das Urteil, dass er ihm untersagt ist sich näher als 500 Meter den Eltern, Geschwistern und Kindern des Verstorbenen sowie dessen Freundin zu nähern oder mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Dies für den Zeitraum der Haft und danach noch 10 weitere Jahre.
Außerdem muss er die Lebensgefährtin des Opfer mit 25.000 Euro entschädigen sowie die beiden Kinder des Opfers mit je 125.000 Euro für die moralischen Schäden und Nachteile.
Gegen das Urteil kann innerhalb von 10 Tagen Widerspruch eingelegt werden.