das eine Generalversammlung aber überhaupt rechtskräftig ist, müssen min. 25% der Eigentümer anwesend bzw. vertreten sein.

Ansonsten kann sie angefochten werden.
So ist es jedenfalls bei uns.

Das wäre wohl auch ein Witz wenn 2 Personen entscheiden könnten, was die restlichen 198 zu tun haben.