Das Verwaltungsgericht Nr. 2 hat verfügt, dass die Firma Realia die den Bau der Türme betreibt, ihre Kunden und künftige Käufer auf das Risiko des Abrisses ihrer Wohnungen hinweist.
Dies bedeutet auch, dass das Eigentumsregister einen Eintrag über dieses Risiko vornimmt.
Diesen Beschluss hat die Bürgervereinigung Avecalta vom Gericht beantragt um zu vermeiden dass, im Falle das das Höchste Gericht ihnen Recht gibt, die Käufer den Abriss mit dem Argument verzögern könnten, dass sie die Wohnungen in gutem Glauben erworben haben und von nichts wussten.