Die Spanair muss innerhalb von 15 Tagen minimum 20296 Euro als Vorschusszahlung an die Hinterbliebenen der Opfer zahlen.

Ein Luftfahrtunternehmen muss innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16 000 SZR.
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24169.htm