Eine Strafe wegen einer Geschwindigkeit von 118,28 km/h bei einem beweglichen Radar und 116,07 bei einem statischen Radar sind perfekt anfechtbar.
Dies kann man einem Orden des Ministeriums de Industria entnehmen welche die Fehlermargen der Geräte regelt.
Auf die aktuell gültige Höchstgeschwindigkeit müssen 5,5 km/h bei fest installierten Radaren hinzu gezählt werden und 7,7 km/h bei beweglichen. Ausserdem gibt es eine weitere Variable die in der Messung eine Rolle spielt die s.g. „Ungewissheit“, technischer Ausdruck für die Fehlerquelle bei der Justierung des Apparats an der Oberfläche auf der er steht. Dies sind weitere 5% die dazu gezählt werden müssen.
Das bedeutet aber nicht, dass man die fest gesetzen Geschwindigkeitsbeschränkungen übertreten darf sondern die Geräte selbst erhöhen die reale Geschwindigkeit in diesen Margen.