Ab 3 Stunden gabs Entschädigung, oder? Das würde ich noch mal genau prüfen. Es gab mal ein Urteil (ich glaube gegen easyjet). Die hatten auch eine Verspätung behauptet, die knapp unter der Grenze lag. Die haben aber die Zeit genommen, als das Flugzeug aufsetzte. Es gilt aber die Zeit, bis die Türen geöffnet werden.

Grüsse Wolfgang