@hr.lueker,
das ist Taktik und Strategie von Airlines die Fluggastrechte erstmal abzuwimmeln
darüber gibt es sogar Untersuchungen.
Wenn die es im Vorfeld schaffen das von 220 Fluggästen des verspäteten Fluges nur 0,2-0,5% letztlich ihre Ansprüche anmelden
und 0,1% das durchsetzen spart das dem Unternehmen natürlich viel Geld.

Das ist wie überall wenn es um berechtigte Ansprüche und Geld geht erstmal abwimmeln und auf Tauchstadtion gehen!

Wenn dir da an der Hotline einer was vom Pferd erzählt immer nach der Pressestelle und dem Pressesprecher fragen.
Den Pressesprecher wachklingeln das hilft in größeren Unternehmen fast immer weiter so landet eine
Anfragen immer in der Geschäftsetage und wird nicht im Callcenter abgebürstet.

Wenn das normale Gespräch oder die normale schriftliche Anfrage
nicht zum gewünschten Erfolg führt dann die große Keule rausholen
d.h eine förmliche Zustellung vornehmen lassen.

Dazu gibt es ein ganz tolles recht günstiges Mittel nämlich die förmliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher!
Info beim zuständigen Gerichtsvollzieher in der Sprechstunde.
Der Gerichtsvollzieher in deinem Heimatbezirk überzeugt sich und liest
vor dem verpacken in dem gelben Umschlag was da für ein Schriftsatz
zugestellt wird.
Das Schreiben wird auf dem Amtsweg an den zuständigen Gerichtsvollzieher für den Kreis weitergeleitet wo der Empfänger sitzt!!
Das ist nicht mal teuer und schlägt im Normalfall in Firmen richtig ein wenn der
zuständige Gerichtsvollzieher persönlich direkt beim
Zeichnungsberechtigten im Unternehmen den gelben Brief zustellt!

Das Unternehmen hat das Schreiben nicht bekommen,nicht erhalten so zugestellt ist das unmöglich!
Dann gerät was in Bewegung garantiert!

Hier gibts auch eine Schichtungsstelle:
https://soep-online.de/ihre-beschwerde.html

Mfg Andreas