GRUNDSÄTZLICH: wer sich mehr als 6 Monate in Spanien aufhält hat nach Auffassung der Gesetgeber ( D und E ) seinen Lebensmittelpunkt in E. Darum die 6-Monats-Frist.
Wer sich nicht daran hält kann mit hohen Bussgeldern bestraft werden.
Die Frist beginnt mit Ankunft der Fähre. Da dort IMMER das Kennzeichen angegeben werden muss, sind die Ankunftsdaten nachprüfbar.
Also mit mehr als 6 Monaten fahren ohne Ummeldung kann teuer werden.

Auch wenn ich hier schon Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen gesehen habe, bei denen schon über 5 Jahre der TüV abgelaufen ist ( sprich : illegal ) ist das nicht die Regel. Einmal haben wir einen Falschparker angezeigt (deutscher Rentner, resident , mit einem Kfz, das sich bereits über 10Jahre auf der Insel mit D-Kennzeichen befand) der danach dann fast ruiniert war = Auto sichergestellt und hohe geldstrafe.