Die Frist von 60 Tagen ist nur einzuhalten wenn man den Wagen als Umzugsgut mit hierher bringt und von der Steuer befreit sein will. Wer auf dieses Steuerbefreiung verzichten will, für den ist diese Frist uninteressant.
Ansonsten ist, soweit ich weiss, die einzige Frist die bezüglich des Autos eingehalten werden muss die der spanischen Zulassung, die von trendhure schon erwähnten 6 Monate.

Dann muss ich das Auto doch nicht ummelden, oder?
Wenn du das Auto dauerhaft auf Gran Canaria lässt, musst du es ummelden. Ich habe mal was gehört, dass man ein Auto auch unter zollverschluss geben kann. Dann darf es aber nur 6 Moante fahren dann unter Verschluss, wieder 6 Monate fahren und wieder unter Verschluss. usw.