Mit einer Entscheidung vom 02.02.2007 hat das Landgericht Düsseldorf die Firma Communication Services TELE2 GmbH verurteilt, Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung künftig zu unterlassen. Dennoch erhielt die Verbraucherzentrale Bayern weiter entsprechende Verbraucherbeschwerden, so dass ein weiterer Gang zu Gericht erforderlich wurde.

Mit Beschluss vom 27.06.2007 wurde Tele 2 nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro auferlegt.

Das alles, weil manche sich am Telefon nicht wehren können?
Also Ron, das ist ja sehr naiv.
Es wäre jetzt zuviel, dass alles hier zu schreiben. Deshalb bei Interesse einfach googlen. Suche nach "Tele 2".