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Thema: Das Herz Gran Canarias brennt

  1. #461
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Der zuständige Richter in Arucas ordnete die Freilassung des Angeklagten an weil er am 29. Juli 4 Jahre in Untersuchungshaft sitzt und es praktisch unmöglich ist, dass das Verfahren bis zu diesem Termin beginnt. Das Strafgesetz sieht eine maximale Untersuchungshaft von 4 Jahren vor. Der Angeklagte muss 1x pro Woche bei Gericht erscheinen. Ausserdem wurde ihm sein Pass weggenommen und er darf Spanien nicht verlassen.

  2. #462
    Insider Avatar von Kikidie
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    ..bedeutet das nun, dass der Brandstifter, wenn er nicht bis zum 29. Juli verurteilt wird straffrei ausgeht oder muss er nur bis zur Verhandlung frei gelassen werden, mit den Auflagen die Du genannt hast?

    Was ich garnicht verstanden habe, wie es an so vielen Orten gebrannt haben kann. Ich habe nur wenige Monate später, auf mehreren Tagestouren quer über die Insel in jeder Himmelsrichtung unzählige Brandherde gesehen. Zwischen den einzelnen verkohlten Stellen waren keine Braandspuren und dann einen Kilometer weiter wieder schwarze Flächen. Das an Stellen die gut eine halbe Autostunden auseinander lagen.

    Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.

    Die Richter sollen die anschließende Sicherheitsverwahrung nicht vergessen!!!!!!!!!!!!!!!

  3. #463
    Admin Avatar von felin
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    Wir hatten zu dieser Zeit Calima und starken Sturm.
    Es herrschten Temperaturen um 45ºC.
    Teilweise haben sich Feuerstürme entwickelt, die regelrecht über das Land gefegt sind.
    Und viele neue Brandherde haben sich durch Funkenflug gebildet.

  4. #464
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Er muss bis zur Verhandlung freigelassen werden und sollte er bei dieser verurteilt werden muss er wieder ins Gefängnis.

  5. #465
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    Es gibt dazu immernoch nichts neues oder? 4 Jahre hat er ja immerhin schonmal abgesessen in U-Haft...Aber das nützt dem Wald der verbrannt ist und den Tieren und Menschen die davon betroffen sind, auch nix..

  6. #466
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Lese gerade wieder was über dieses Thema: Der Rechtsanwalt der Geschädigten geht davon aus, dass das Verfahren Ende diesen Sommers oder zu Beginn des nächsten Jahres beginnt. Alles in allem meint er, dass noch 2 od. 3 Jahre vergehen können bis ein Urteil da ist.

  7. #467
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    Auch 6 Jahre nach dem Feuer gibt es noch kein Datum für das Gerichtsverfahren. Mehrere Einsprüche und neue Gutachten verhindern, dass die vorprozesslichen Akten geschlossen werden können. In diesen 6 Jahren kamen und gingen bereits 4 Richter an dem zuständigen Gericht Nr. 2 von Arucas die mit dieser Sache beschäftigt waren.

  8. #468
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    Vor 2 Wochen ordnete das bisher zuständige Gericht in Arucas an, das mündliche Verfahren gegen den Täter zu eröffnen.
    Die provisorische Schadensaufstellung beläuft sich auf 18 Millionen Euro bei 164 natürliche und juristische Personen von denen 137 keine Versicherung hatten. Die Schäden an Gütern der grankanarischen Regierung werden auf 18 Millionen Euro beziffert.

    Da der geständige Täter die Schäden nicht begleichen kann werden wohl die grankanarische Regierung sowie die Firma Gesplan als Arbeitgeber dieses Wächters als subsidiär Haftende für die Schäden gerade stehen müssen.

  9. #469
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    Das zuständige Gericht legte eine Verhandlungsdauer von 6 Monaten fest, von November 2016 bis Mai 2017. Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Haft und 17 Millionen Euro Entschädigung für 137 Betroffene.

    Der Vorsitzende des Schwurgerichts legte der grankanarischen sowie der kanarischen Regierungen nahe sich zu einigen die Betroffenen zu entschädigen um der Justizverwaltung die Kosten eines 6-monatigen Verfahrens zu ersparen.
    Der einzige Täter ist von Anfang an geständig und für den Fall, dass man mit der Verteidigung des Angeklagten zu einer Einigung über die Haftstrafe käme und die Verwaltungen sich nicht über die Entschädigungen einigen, müsste das 6-monatige Verfahren durchgeführt werden um alle Beteiligten anzuhören. Das Schwurgericht hätte jedoch nur über die Schuld des Angeklagten und nicht über die Entschädigungen zu entscheiden. Diese würden durch einen Richter entschieden.
    Eine Einigung scheint schwierig, denn bereits 2013 scheiterte der Versuch.

  10. #470
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    Der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenkläger sind mit einer Haftstrafe von 8,5 Jahren für den Angeklagten einverstanden. Ursprünglich forderte der Staatsanwalt 16 Jahre Haft.

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