Der zuständige Richter in Arucas ordnete die Freilassung des Angeklagten an weil er am 29. Juli 4 Jahre in Untersuchungshaft sitzt und es praktisch unmöglich ist, dass das Verfahren bis zu diesem Termin beginnt. Das Strafgesetz sieht eine maximale Untersuchungshaft von 4 Jahren vor. Der Angeklagte muss 1x pro Woche bei Gericht erscheinen. Ausserdem wurde ihm sein Pass weggenommen und er darf Spanien nicht verlassen.