..bedeutet das nun, dass der Brandstifter, wenn er nicht bis zum 29. Juli verurteilt wird straffrei ausgeht oder muss er nur bis zur Verhandlung frei gelassen werden, mit den Auflagen die Du genannt hast?

Was ich garnicht verstanden habe, wie es an so vielen Orten gebrannt haben kann. Ich habe nur wenige Monate später, auf mehreren Tagestouren quer über die Insel in jeder Himmelsrichtung unzählige Brandherde gesehen. Zwischen den einzelnen verkohlten Stellen waren keine Braandspuren und dann einen Kilometer weiter wieder schwarze Flächen. Das an Stellen die gut eine halbe Autostunden auseinander lagen.

Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.

Die Richter sollen die anschließende Sicherheitsverwahrung nicht vergessen!!!!!!!!!!!!!!!