Das Verwaltungsgericht hat dem Rathaus San Bartolomé de Tirajana Recht gegeben bezüglich der Entscheidung vom 23.8.07 über den Räumung des Parkplatzes. Der ehemalige Pächter hatte gegen die Räumung geklagt.
Ausserdem steht in dem Urteil, dass das Rathaus Eigentümer der Parkplätze ist. Dies geht aus einem Zertifikat des Grundbuchs hervor.