In DE sind die Kommunen bei Änderung des Flächennutzungsplans verpflichtet sogenannte "Auflassverfügungen" öffentlich bekannt zu machen. Jeder, der sich bspw. in der Nähe des Münchener Flughafens jetzt ein Grundstück kaufen will, erfährt hiermit sofort, dass eine neue dritte Startbahn gebaut wird. Dazu wo, wie groß und die dazugehörigen Emissionswerte (Lärm, Abgase usw.)
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Kataster auf GC hier nicht so genau verfahren.
Trotzdem bleibt´s m. M. nach ein klarer Betrug Grundstücke zu verkaufen, obwohl den Verkäufern heute schon klar ist, dass keine Eigentum- bzw. Besitzverhältnisse auf Dauer damit verbunden sind.
fio