Der Halter eines Hundes aus Las Palmas de G.C. wurde mit 1500 Euro bestraft weil er seinen Hund im April 2006 verhungern liess.
Dies ist die maximale Strafe die das Tierschutzgesetz 8/1991 dem Rathaus erlaubt. Wenn die autonomo Regierung diesen Fall bearbeitet hätte wäre die Strafe bis zu 15.000 Euro sein können denn diese Behörde ist die einzige die sehr schwere Vergehen bestrafen kann. Dies ist der Fall für Misshandlungen und körperliche Gewalt. Dessen ungeachtet wird die "Tierhaltung ohne die notwendige Nahrung" "nur" als schweres Vergehen eingestuft das vom Rathaus zu bearbeiten ist.

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