Die Spanier gehen da ziemlich locker mit um. Ist in begründeten Fällen auch nicht falsch.
Allerdings gibt es da auch böse Irrtümer.
Bei einer unrechten Verdächtigung werden dann Namen und Delikt genannt die nicht zutreffen.
Aus so einer Veröffentlichung entstehen demjenigen dann Rufschäden
die nicht mehr zu regeln sind.
Wenn dann ein kleines Delikt (Papiere ,Verkehrsdelikt)der Grund zu einer Polizeilichen Maßnahme war,
ist es unmöglich dagegen anzugehen.
entschuldigt wird sich weder von der Polizei noch von der Presse.