Zitat Zitat von queru
Zitat Zitat von Kirsche
ab april 2007 um 100 euro also auf 700 euro erhoehen soll.ich habe allerdings vor, pruefen zu lassen ob eine dermasen hohe mieterhoehung den formalinjurien stand haelt.
Habe gerade mal den Artikel 18 des Mietgesetzes durhgelesen und es könnte tatsächlich sein, dass er die ersten 5 Jahre nur den Lebenshaltungindex erhöhen darf. Bin aber nicht sicher.
Werde morgen mal meinen Rechtsschutz anrufen und mich schlau machen.

deshalb ist es gut wenn jetzt mal durchgekehrt wird und die standpunkte festgelegt werden.
So sehe ich das auch. Nachdem was er da versucht hat, kann man ja mit offenem Visier kämpfen.
hallo queru,
ja, genau das ist die frage. obs nach dem lebenshaltungskostenindex geht oder nach dem was im vertrag steht. also ob vertragsrecht in diesem fall mietrecht aushebelt.

find ich super von dir dass du bei deinem rechtsschutz nachfragen willst. danke :)

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