Habe gerade mal den Artikel 18 des Mietgesetzes durhgelesen und es könnte tatsächlich sein, dass er die ersten 5 Jahre nur den Lebenshaltungindex erhöhen darf. Bin aber nicht sicher.Zitat von Kirsche
Werde morgen mal meinen Rechtsschutz anrufen und mich schlau machen.
So sehe ich das auch. Nachdem was er da versucht hat, kann man ja mit offenem Visier kämpfen.deshalb ist es gut wenn jetzt mal durchgekehrt wird und die standpunkte festgelegt werden.