Die Firmengruppe teilt mit, dass nunmehr auch vom Verwaltungsgericht in Santa Cruz de Tenerife ihre Öffnungszeit gutgeheissen hat. Somit haben die Gerichte beider Provinzen ihnen Recht gegeben. Die Firma darf ihre Verkaufsräume als Ausstellung öffnen wenn keine Verkaufsaktivität an den Sonntagen stattfindet.