Diese Klausel kann man m. M. nach nur umgehen, wenn eine längerfristige Police vorliegt.
In meinem Fall: Ich bin gesetzlich versichert, zusätzlich noch privat. In dieser privaten Zusatzversicherung konnte die Auslandsversicherung mit eingeschlossen werden. Somit bin ich bei Krankenhausaufenthalten im In- und im Ausland Privatpatient. Ob eine chronische Erkrankung in Deutschland oder im Ausland behandelt wird, spielt dabei keine Rolle.