Hier sind sie die neuen Bestimmungen fürs Handgepäck. Schaut ganz schön düster aus.
fio

Quelle: Fliegen-sparen.de

Handgepäck: Neue Vorschriften

EU-Experten für Flugsicherheit haben sich in Brüssel auf neue Sicherheitsvorschriften geeinigt, die schon ab November gelten. Demnach darf jeder Passagier nur noch 100 Milliliter Flüssigkeit pro Behältnis in einer durchsichtigen Plastiktüte im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen. Die Plastiktüte darf nur ein maximales Fassungsvermögen von einem Liter haben.

Vorgeschrieben wird auch, dass das Handgepäck künftig die vom internationalen Luftfahrtverband IATA vorgeschlagene Größe von 56 mal 45 mal 25 Zentimetern nicht überschreiten soll - einzige Ausnahme sind Musikgeräte. Laptops und elektronische Geräte müssen künftig europaweit beim Sicherheitscheck aus der Tasche genommen werden. Sie werden gesondert kontrolliert. Flugpassagiere müssen künftig auch an jedem europäischen Flughafen ihre Mäntel und Jacken ausziehen und diese Kleidungsstücke einer gesonderten Kontrolle unterziehen.

Forderungen, die Mitnahme von Flüssigkeiten aus den Duty-free-Shops zu verbieten, sind die EU-Sicherheitsexperten nicht nachgekommen. Die Waren aus dem Duty-free-Bereich würden schon heute mehrfach vor dem Verkauf überprüft, hieß es.

Die Lufthansa wie auch Air Berlin bezeichneten die neuen Regelungen als praktikabel. "Wir können damit leben", sagte Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel. Michael Göntgens von der Lufthansa wies aber darauf hin, dass die Sicherheitsbehörden in Zukunft sehr viel mehr moderne Technik einsetzen müssten, um Wartezeiten für die Passagiere zu verkürzen. "Da kann man heute technisch schon sehr viel mehr tun." Zudem müssten die Sicherheitsstandards international viel stärker harmonisiert werden.

Brüssel reagiert mit den neuen Sicherheitsvorschriften auf den Terroralarm vom 10. August dieses Jahres, als britische Sicherheitsbehörden vor Anschlägen mit flüssigem Sprengstoff auf Verkehrsflugzeuge auf die Altantikroute warnten. Bisher regelt eine EU-Verordnung aus dem Jahre 2004, was nicht im Handgepäck mitgeführt werden darf. Darüber hinaus haben auch nationale Behörden das Recht, weitere Gegenstände von der Beförderung im Handgepäck auszuschließen.

"Dies kann nur ein erster Schritt sein. Wir brauchen Regelungen, die nicht nur für die EU, sondern für die G-8-Staaten gelten", sagte der SPD-Verkehrsexperte Ulrich Stockmann. Er betonte, die EU würde mit Blick auf die Flugsicherheit zu reaktiv handeln. "Wir brauchen ein neues, umfassendes Sicherheitskonzept", sagte Stockmann. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die heutigen Sicherheitsdetektoren auf Flughäfen "nur einen Bruchteil" von gefährlichen Gegenständen erfassen könnten. (mol)

(Stand: 02.10.2006)