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Thema: Neue Krankenversicherungskarten

  1. #11
    Insider
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    Alles klar, die Frage war deshalb, da ab diesem Datum wichtige Änderungen im Sozialversicherungsgesetz in Kraft traten.

    Ich denke, dass man sich zunächst damit beschäftigen muss ob dein Sohn überhaupt noch bei dir als mitversichert gilt bevor man sich mit der europäischen Karte beschäftigt.

    Maßgebend für die Frage wer in der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist meines Wissens dieses Gesetz: Ley 16/2003, de 28 de mayo, de cohesión y calidad del Sistema Nacional de Salud.

    Unter Artikel 3 De la condición de asegurado steht u.a.

    4. A los efectos de lo establecido en el presente artículo, tendrán la condición de beneficiarios de un asegurado, siempre que residan en España, el cónyuge o persona con análoga relación de afectividad, que deberá acreditar la inscripción oficial correspondiente, el ex cónyuge a cargo del asegurado, así como los descendientes y personas asimiladas a cargo del mismo que sean menores de 26 años o que tengan una discapacidad en grado igual o superior al 65%.
    Bedeutet frei übersetzt: …. haben die Kondition als Begünstigte eines Versicherten, immer dann wenn sie in Spanien wohnen, der Ehepartner oder die Person die ähnliche Verbundenheit hat, welches man beweisen muss mit …....., der Ex-Ehepartner der zu Lasten des Versicherten lebt, sowie die Nachfahren oder ähnliche Personen zu Lasten des selbigen, welche unter 26 Jahre alt sind oder eine Behinderung von …......... haben.

    Die Auskunft die du bekamst, dass er über 18 nicht mehr bei die mitversichert sein kann, ist meines Erachtens, damit widerlegt, denn man kann bis 26 Jahre bei den Eltern mitversichert sein.

    Wo das Problem liegen könnte ist, dass er z.Zt. nicht mehr in Spanien lebt.
    Da würde sich mir die Frage stellen woher die Frau wusste (wenn sie es wusste), dass er nicht mehr hier wohnt.
    Möglicherweise erfuhr sie davon, da sie euch fragte warum denn der Sohn nicht selbst dabei ist um seine Karte abzuholen.
    Wenn das so ist würde ich mir nun die Frage stellen: Hat sie das irgendwo im Computer vermerkt, bzw. ihn im Computer gestrichen oder hat sie sich nur auf diese Auskunft beschränkt?

    Bei deinen spanischen Bekannten stelle ich mir vor, dass nie das Gespräch darauf kam, dass ihr Sohn nicht mehr hier leben könnte. Wenn´s keiner gesagt hat und keiner danach gefragt hat, warum sollte die Beamtin daran zweifeln. Vielleicht war er idealerweiße auch persönlich mit dabei.

    Also wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich es an einer anderen Stelle versuchen und wenn nach ihm gefragt wird angeben, dass er hier lebt und auf die Frage warum er nicht selbst kommt, würde ich sagen, dass er gerade für 5 Monate in Urlaub in Deutschland ist und genau dafür bräuchte er auch diese Karte.
    Das kann Las Palmas sein oder soweit ich weiss auch Montags im Seniorenzentrum in San Fernando. (In letzterem kann man sie nur beantragen und muss dann, ich glaube eine Woche später wieder Montags hin um sie abzuholen).

    Soweit ich weiss, dürftet ihr die Eu-Karte nicht ohne Vollmacht ausgehändigt bekommen. Solltet ihr eine solche Vollmacht brauchen, kann ich sie euch per PN zuschicken. (Ob dieses System heute noch gültig ist weiss ich nicht).

    Wenn Zweifel oder Kontrollanweisungen bestehen und du wirst aufgefordert nachzuweisen ob dein Sohn wirklich hier wohnt, dann müsste eigentlich der Nachweis mit dem Certificado de Empadronamiento des Rathauses und dem Certificado de Residente Comunitario deines Sohnes möglich sein.

    Ob möglicherweise bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Spanien bzw. anderweitige europäische Normen für Schüler in dem jeweils anderen Land bestehen kann ich nicht sagen.

    Achtung: Bei diesem posting handelt es sich um keine Rechtsberatung oder ähnliches es sind rein meine eigenen Gedanken wie ich in so einem Falle erstmal vorgehen würde, wenn ich davon betroffen wäre.

  2. #12
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    Zitat Zitat von clausBF Beitrag anzeigen
    Das hat vor einem Monat stattgefunden...bei fast identischer Konstelation:
    Sohn studiert in Deutschland; Papa allerdings Spanier (aber das dürfte ja wohl keinen Unterschied machen).
    Könnte dann einen Unterschied machen, wenn der Sohn Deines Bekannten spanischer Staatsbürger ist und Du bzw. Dein Sohn nur Residencia hier hat.
    Die Residencia verlierst Du nämlich dann, wenn Du Dich länger als ein Jahr zu Studienzwecken im Ausland befindest

    2004/38/EG, Art. 12
    (2) Die Gültigkeit der Aufenthaltskarte wird weder durch vorübergehende Abwesenheiten
    von bis zu sechs Monaten im Jahr, noch durch längere Abwesenheiten wegen der Erfüllung militärischer
    Pflichten, noch durch eine einzige Abwesenheit von höchstens zwölf aufeinander folgenden
    Monaten
    aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Niederkunft, schwere Krankheit,
    Studium oder Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat oder
    einen Drittstaat berührt.
    Wurde mit 24.4.2012 (das von TC490 genannte Datum) ins spanische Recht übernommen.

    Nachdem Dein Sohn seit mehr als 1 Jahr überwiegend im Auslang studiert ist seine Residencia streng genommen oboslet
    Im übrigen gilt der von TC490 im Vorposting gesetzte Disclaimer auch für dieses Posting -> KEINE RECHTSAUSKUNFT

  3. #13
    Inselfan
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    Super - ich bin wieder mal begeistert von der Kompetenz und Hilfsbereitschaft der üblichen Verdächtigen :-)

    Nicht nur Fakten und Gesetze sondern auch ein paar Handlungs-Vorschläge, danke!

    Ich hatte mir das heute auch schon so ähnlich überleg: dass ich auf einem anderen Amt mal ganz unverbindlich (und zunächst ohne das Studium zu erwähnen) um eine Verlängerung bitte.
    Ich kann ja danach immer noch fragen, wie es denn später aussieht, FALLS er mal im Ausland studiert.

    Könnte ja auch sein, dass die Tarjeta Sanitaria Europa (TSE) nur für Reisen und nicht für längeren Aufenthalt wie Studium gilt?

    Wir wollen ja nicht beschummeln, sondern nur erhalten, was uns ja auch zusteht (zahle ja auch seit vielen Jahren in die Seguridad Social ein...).

    Und in Europa sollte das ja auch keinen Unterschied machen, ob spanischer Bürger oder Deutscher - hoffe ich.

    Ich weiß nicht einmal welche Staatsbürgerschaft der Junge unserer Freunde hat (Mutter deutsch, Papa aus Andalusien).

    Ich werde euch auf jeden Fall informieren, was rausgekommen ist.

    Nochmals danke an alle Beteiligten - auch bei andere Themen!

    Saludos

  4. #14
    Insider
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    Zitat Zitat von clausBF Beitrag anzeigen
    Könnte ja auch sein, dass die Tarjeta Sanitaria Europa (TSE) nur für Reisen und nicht für längeren Aufenthalt wie Studium gilt?
    Ohne die Sache komplizieren zu wollen, steht in diesem link zur Webseite der spanischen Sozialversicherung http://www.seg-social.es/Internet_1/...TSE2/index.htm, dass

    La Tarjeta Sanitaria Europea (TSE) es el documento personal e intransferible que acredita el derecho a recibir las prestaciones sanitarias que resulten necesarias, desde un punto de vista médico, durante su estancia temporal por motivos de trabajo, estudios, turismo, en el territorio de la Unión Europea, del Espacio Económico Europeo y en Suiza, teniendo en cuenta la naturaleza de las prestaciones y la duración de la estancia, de acuerdo con la legislación del país de estancia.
    die EU Karte eine .... Dokument wäre welches das Recht auf die ärztlich als notwendig angesehenen Gesundheitsbehandlungen nachweist, während eines temporären Aufenthalts aus Arbeitsgründen, Studium (dien), Tourismus in der EU, etc., unter Beachtung der Art der Behandlung und der Dauer der Anwesenheit, je nach Gesetzgebung des Aufenthaltlandes.

    Ob dieser Hinweis aktuell ist bzw. dir bei der Argumentation nützlich od. evtl. schädlich sein kann, weiss ich nicht. Das soll nur als weitere Info dienen, evtl. zum weiteren Nachforschen deinerseits.

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