Alexander P. O. der wegen wegen Totschlags und versuchten Todschlags angeklagt ist, sagte gestern vor dem Strafgericht aus, dass Notwehr der Grund war weshalb er nach seinem Mehrzweckmesser griff und José Guillermo G. B. zwei tödliche Stiche und Óliver C. M. einen weiteren zufügte.

Für diese beiden Delikte könnte der Angeklagte zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt werden, 13 für den Todschlag an José Guillermo G. B. und 8 für den versuchten Todschlag an Óliver C.M. und ausserdem noch eine Entschädigung von 8960 Euro. Die Strafe könnte sich auf 25 Jahre erhöhen, wenn die Anträge der Nebenkläger Erfolg haben.

Die Verteidigung beantragte Freispruch weil der Angeklagte in legitimer Selbstverteidigung gehandelt hat. Für den Fall, dass das Gericht nicht zu dieser Auffassung gelangen sollte, beantragt er eine Strafe von 5 + 3 Jahren Haft.

Laut der Version des Angeklagten, befand er sich am Morgen des 6. März 2005 bei den Karnevalsfeiern im Einkaufszentrum Yumbo an einem Kiosk. Als sich seine Cousine Evelyn zum tanzen weit von ihm entfernt hatte, wurde er aufgefordert sie von einer Gruppe von Personen wegzuholen in der sich José Guillermo G. B. und Oliver C. M. befanden die, laut des Angeklagten, seine Cousine belästigt hätten.

Während des Gerichtsverfahrens versicherte Evelyn, dass sie ihr ein Bein gestellt und ihre Brüste berührt hätten und danach begann das gegenseitige Stossen was danach in ein Handgemenge ausartete.

Alexander P. O. berichtet, dass als er sah, dass es sich um eine Gruppe mit 4 Personen handelte und einer von ihnen eine Flasche und ein anderer ein Messer bei sich hatte, er die Gelegenheit zum Flüchten nutzen wollte als einer von ihnen versuchte zu schlichten, aber bevor er dazu kam, sah er sich gezwungen sein 5 cm langes Multifunktionsmesser aus der Tasche zu nehmen um Guillermo G. B einzuschüchtern “Ich stach ihn, aber ich war mir dessen nicht bewusst, da ich betrunken war”, sagte er in Bezug auf den Verstorbenen.

Der Angeklagte und die restlichen Zeugen der Beklagtenseite erkennen an, dass er Schnaps und Whisky getrunken hatte.

Alexander P.O. ging nach Hause und erzählte alles seinem Onkel und reiste nach Madrid, wo er bei seiner Ankunft am Flughafen festgenommen wurde.

Die Gerichtsgutachten waren gestern entscheidend um festzustellen ob es sich um legitime Selbstverteidigung handelte oder um einen Angriff. Die Art der Verletzungen lässt die Gerichtsgutachter eher zu dem Schluss kommen, dass es sich um einen Angriff handelte.
Die Gutachter erklärten, dass der Verstorbene 2 Stiche erlitt, einer davon 9 cm tief beim linken Schlüsselbein wobei Blutgefässe sowie die Bronchien getroffen wurden was den späteren Tod verursachte. Ebenfalls gehen sie davon aus, dass eine Verletzung in dieser Größe nicht von einem so kleinen Messer stammen kann, wie der Beklagte behauptet dabei gehabt zu haben.

Óliver C.M. der versucht hatte den Streit zu schlichten, hat er einen 9 cm tiefen Stich in den Rücken zugefügt, der in fast das Leben gekostet hätte, da durch die Verletzung Luft und Blut in die Lunge kam.