Artikel 21 des Königlichen Dekrets 772/1997, vom 30. Mai: Die Fahrerlaubnisse ausgestellt in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Übereinstimmung mit europäischer Gesetzgebung behalten ihre Gültigkeit in Spanien ...

Artikel 22: Der Inhaber einer in einem europäischen Mitgliedsstaates ausgestellten Fahrerlaubis der seinen normalen Wohnsitz in Spanien gegründet hat muss sich den spanischen Bestimmungen in Bezug auf Gültigkeitsdauer und Gesundheitskontrollen unterwerfen. Es sind die gleichen in Artikel 16 festgelegten wie im Falle einer in Spanien ausgestellten Fahrerlaubnis.

Artículo 24: Fahrerlaubniss ausgestellt durch einen Mitgliedsstaat der EU die nicht zum Fahren in Spanien berechtigen.
Es berechtigen nicht zum Fahren in Spanien:
- Die Erlaubnisse deren Inhaber sich nicht den Gesundheitsuntersuchungen in den von der spanischen Gesetzgebung vorgeschriebenen Zeiträumen vornehmen liess, bis zu dem Moment in dem er es macht. Im Falle dass ein Zeitraum von über 4 Jahren vergangen ist, gezählt ab dem Moment wo er die Kontrolle durchführen musste, ist die Fahrerlaubnis nicht gültig um in Spanien zu fahren. Dieser Umstand wird im Register der Fahrzeugführer und Verkehrsvergehen eingetragen und je nach Fall in der Fahrerlaubnis.
- Die Erlaubnisse deren Inhaber die betreffende Gesundheitsprüfung nicht bestanden hat, Umstand der ebenfalls im Register und je nach dem in der Fahrerlaubnis.
- Erlaubnisse deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.*

* Eigener Kommentar: In der EU gibt es nur noch 3 Länder deren Führerscheine keine Gültigkeitsdauer haben, das sind Österreich, Belgien, Deutschland und Frankreich. (Frankreich erlässt gerade Gesetze um dies zu ändern)

Demnächst wird wohl eine EU-Richtlinie in Kraft treten, danach wird es wohl keine neuen Führerscheine mehr ohne Verfalldatum geben.
http://europa.eu.int/rapid/pressRele...guiLanguage=fr

Dann wir das Thema Führerschein wohl so aussehen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...PC0621:DE:HTML