Hallo Ulrich,
was hat die Botschaft geantwortet?
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Hola ist das alles vom Certificado bis zur Residenz auch noch heute gültig?und bekommt man einen Mietvertrag einfach so? lieben Dank für Eure Hilfe Bea
Aus welchem Jahr sind deine Informationen?
In den letzten 4 Wochen hat sich nix geändert!
eine richtige Planung um den lebensmittelpunkt nach GC zu verlegen ist sicher das A und O, daher habe ich habe jetzt mit mit vielen Leuten gesprochen, unter anderem mit einer Firma die mit sowas geld verdient, aber irgendwie bin ich nicht wirklich schlauer.
Ich glaube ich habe vielleicht auch nicht die richtigen Fragen gestellt....
Ich versuche es nochmal mit dedizierten Fragen.
Ich bin in D selbstständig , also auch in der PKV versichert.
Ich kann meine Tätigkeit ohne Probleme auf GC ausführen und bekomme daraus ein Gehalt was zum Leben reicht, mehr aber auch nicht.
Die Einnahmen sind rückläufig, ich sehe darin keine Zukunft, und ich stecke auch nicht mehr sehr viel zeit und Energie rein.
Aufgrund der Kundenstruktur sollte die Selbstständigkeit auch so bleiben wie Sie ist und sollte nicht umfirmiert werden, ich werde in D eine Möglichkeit finden
ein Minibüro bzw einen Briefkasten als Adresse für die Firma zu erhalten.
Mich stören unter anderem die hohen Kosten der PKV (derzeit bei mir über 450€/monatlich, mit hohem Selbstbehalt)
da ich noch unter 55 bin sollte man ggfs Änderungen wohl überlegen und wenn dann "zeitnah" etwas ändern.
Ziel ist es die regelmässigen Kosten in D auf ein Minimum zu drücken, aber einen Mini Wohnsitz in D zu behalten.
Meine Partnerin, nicht verheiratet, ist derzeit gerade dabei Ihren Job zu beenden, aus verschiedenen Gründen,
wäre also dann erst mit ALG1 und GKV ausgestattet. Wir wollen eine sehr günstige kleine Wohnung in D mieten, und dort dann auch gemeldet sein.
Die Wohnung auch deshalb um bei Bedarf pendeln zu können und einen Anlaufpunkt und ein Bett zu haben.
Auf GC wollen wir uns hauptsächlich aufhalten, dort eine Wohnung mieten, ich möchte als autonomo arbeiten und ein neues Business - was ich im Kopf habe - aufbauen.
Meine Partnerin soll versuchen eine Tätigkeit zu finden. Da dies schwierig ist - könnte bei Erfolg ggfs auch eine Beschäftigung in dem neuen Business in Betracht kommen.
Da ich die Kosten reduzieren möchte, stellt sich erst mal bei mir die Frage nach der Krankenversicherung. Könnte ich meiner PKV sagen das ich diese Ruhend stellen möchte
(gegen kleinen Betrag könnte das gehen) aber ist das möglich wenn ich mich in D nicht abmelde sondern sage das ich einen längeren Auslandsaufenthalt plane?
Laut dem was ich lese sollen die Krankenversicherungen in Spanien deutlich günstiger sein.
Fragen:
Muss ich für den Abschluss einer spanischen PKV die Residencia haben? Oder nur "gemeldet" sein. Nach allem was ich gelesen habe setzt die Residencia
die komplette Abmeldung in D vorraus, "2 wohnsitze" gehen wohl nicht, hier kommt dann wohl das Steuerthema auf, wo ich später drauf eingehe.
Wenn man in D ALG1 bezieht wird man ständig mit Terminen bombadiert, was natürlich nicht gut ist wenn man eigentlich in GC weilt, wenn man sagt das man nach GC will
werden die Zahlungen gesperrt, es heisst also für meine Partnerin hier schnell Fakten zu schaffen um das Thema KV und Einkommen irgendwie zu regeln.
Wenn meine Partnerin keinen Arbeitsvertrag als Angestellte erhält müsste Sie ja auch eine spanische PKV abschliessen, hier ist dann wieder die Frage der "Regeln"
Man müsste wohl bei Arbeitsagentur in D angeben das man sich "vorrübergehend" nicht arbeitssuchend meldet weil man sich in Spanien aufhält, dann würden die Zahlungen
eingestellt. Ich gehe davon aus das man auch die Krankenversicherung nicht übernimmt bzw ALG1 Zahlung eingestellt wird, man wird zum Jobcenter (ALG2) verwiesen, um da eine KV zu bekommen müsste man ALG2 beantragen, es ist ein Rattenschwanz....
Das wollen wir alles nicht, daher die Frage hat dies schonmal jemand zuende gedacht und hat hier Erfahrungen? Kommt etwas auf einen zu wenn man "das System schleifen lässt, sprich zwar keine Leistungen bekommt, aber trotzdem gemeldet ist?
Wie teuer kommt ungefähr eine spanische GKV für eine 47 jährige wo man dann einen deutschsprachigen Arzt frei wählen kann.
Wenn man keine Residencia beantragt, weil man einen Wohnsitz in D behalten möchte, aber trotzdem auf GC wohnt und arbeitet, macht man sich irgendwo strafbar?
Ich würde meine Einkünfte über mein Gehalt in D ordnungsgemäss in D versteuern, meine Tätigkeit in GC ordnungsgemäss anmelden und mir dafür dann einen Steuerberater suchen und ebenfalls ordnungsgemäss versteuern
Oder habe ich "residencia" noch nicht wirklich verstanden? Denn nachdem was ich gelesen habe ist das ja eigentlich nur der Eintrag in ein "Ausländerregister" Denn als EU Bürger
darf ich mich doch innerhalb der EU "aufhalten" wann und wo ich will und auch wie lange ich will, oder?
irgendwie habe ich sehr viele Fragezeichen....
Hallo,
ich würde noch in Deutschland einen Termin bei https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage
machen in jeder größeren Stadt gibts spezielle Eures Berater bei den Arbeitsagenturen.
Vieles zum Thema Sozialversicherung und arbeiten im EU Ausland lässt sich dort kostenlos klären.
Wichtig nicht jeder Arbeitsvermittler im Arbeitsamt versteht die Tragweite einer EU Auswanderung daher ist es unbedingt erforderlich
diese speziellen Eures Berater anzusprechen die wissen auch wie man zu sinnvollen Massnahmen z.b Sprachkursen
kommt und wie man eine EU taugliche Bewerbung verfasst.
Es gibt einige Möglichkeiten im EU Ausland für einige Zeit Arbeitslosengeld aus Deutschland zu erhalten dazu müssen aber vorher
Anträge in D und auch für ES müssen Papiere ausgestellt werden
und einige Vorraussetzungen müssen eingehalten werden.
Mfg Andreas
Hallo Andreas,
eine Information die ich noch nicht kannte, vielen Dank!
Habe etwas gegoggelt und herausgefunden das unter gewissen Umständen bis zu 3 Monaten das ALG1 weitergezahlt wird...
Das ist zwar nicht viel Zeit, aber immerhin, besser als gar nichts.
Wenn noch jemand etwas beitragen kann, immer her damit.
Vor Jahren konnte man 3 Monate ins europaeische Ausland gehen, um dort Arbeit zu suchen.
Hier musste man sich innerhalb von 7 Tagen, mit den deutschen Papieren, beim hiesigen Arbeitsamt melden.
Die Bearbeitung hat ca. 6 Wochen gedauert. Wird aber nachbezahlt.
Das Arbeitslosengeld wird auf dein span. Konto ueberwiesen.
Waehrend dieser Zeit bleibst du in der deutschen Krankenversicherung.
Nach den 3 Monaten musst du dich in Deutschland beim AA persoenlich melden. Wenn nicht, verfallen saemtliche weiter Ansprueche.
Thema Krankenversicherung:
Ich will jetzt keine Hinweise ob irgendetwas "illegal" oder gegen die Regeln ist, ich will nur wissen ob das jemand genauso macht bzw weiss ob es weitere so machen.
Wenn ich im Gespräch mit mehreren anderen alles richtig verstanden habe braucht man bei Beantragung der Residencia KEINE Abmeldung aus Deutschland vorzulegen.
Weil man ja ohne Probleme mehrere Wohnsitze haben darf.
Man könnte also einen Wohnsitz in D haben und einen in GC. folgendes "fiktives Beispiel" stelle ich mal zur Diskussion.
Person A ist selbstständig und verheiratet und bei der AOK XY freiwillig versichert, Die Ehefrau ist in der Familienversicherung angemeldet. Die Person kündigt Ihr selbstständiges Gewerbe
und teilt das der AOK mit, daraufhin wird der Mindestbetrag als Einkommen angenommen und abgerechnet.
Person A mit ehefrau wandert nach GC aus, Wohnsitz bleibt in D erhalten, die freiwillige KV bleibt erhalten und wird monatlich überwiesen. Man pendelt auch unregelmässig hin und her.
In GC macht man ein Gewerbe, beantragt die Residencia und bekomt diese auch. Wenn man krank ist fährt man nach meloneras ins Krankenhaus, legt sein deutsche Karte vor, und wird behandelt.
Wenn man zum bespiel geplante sachen wie Zahnarzt haben will, macht man einen Termin und fliegt rüber.
Wiegesagt das ganze ist nicht wirklich fiktiv, sondern scheint so zu funktionieren, ich frage mich was wirklich passiert wenn ein übereifriger KV Mitarbeiter mal untersucht wieso
ein deutscher plötzlich xy "Notfälle" in GC hat der eigentlich ja in D sein seinen Wohnsitz hat, und dann rauskommt das der eine Residencia hat und auch in GC gemeldet ist.
Könnte die KV ggfs den versicherungsschutz rückwirkend kündigen und geld verlangen?
ja gut, aber wenn man mit der freiwilligen GKV aus D die KV nachweisen kann...und diese anerkannt wird...
" ich frage mich was wirklich passiert wenn ein übereifriger KV Mitarbeiter mal untersucht ""
Ja und wer stellt den PKV Nachweis aus?
nach einer googlesuche ist da tatsächlich ein Haken, ich muss da morgen nochmal jemand fragen wie das gegangen sein soll...danke Wolfgang!
Das Formular E121 bekommst du doch nur von deiner Krankenkasse, wenn du denen mitteilst, dass du hier wohnst und Residencia beantragen möchtest. Aber was spricht dagegen? Dann zahlst du deine KV in D und wohnst hier. Der Vorteil wäre, dass du dann hier normal zum Arzt gehen kannst, weil du dich hier bei der seguridad social anmelden musst.
Hallo Ihr Lieben. Was genau sind denn derzeit die Voraussetzungen um
die Residencia zu erhalten (vor Allem wenn man vor zig Jahren schon mal Residente war - Sonderfall ich weiss)
Einzig das Certificado de Empadronamiento, Perso und NIE? Das wäre toll... ich hörte Stories von Mindestaufenthaltsdauer über Vorlegen der Kontoauszüge bis hin zum Arbeitsvertrag. Was stimmt denn nun? Ach ja, hab die deutsche Staatsangehörigkeit. Vielen Dank im Voraus. LG Angie
Wenn du schon mal Resident warst, hast du ja eine NIE Nummer.
Ansonsten musst du u.a. nachweisen, das du nicht dem span. Staat auf der Tasche liegst.
Vielen Dank für Deine Antwort, La Luna. Ja genau. Die NIE habe ich noch. Das Certificado de Empadronamiento müsste ich beantragen. Kontoauszüge, Lohnnachweise und Sozialvers.nachweis sowie private Krankenversicherung reichen hoffentlich als Nachweis.
ja. Das sollte ausreichen.
Am besten alles auch noch in Kopie mitnehmen.
Viel Glueck
Ja, das mache ich. Alles im Original und Kopie.
Das wird schon :-) Besten Dank für Deine Antwort und einen schönen Sonntag. Saludos Angie
hallo, ich habe die ersten Seiten gelesen ohne Antwort auf meine Frage zu finden:
Reicht für die Residencia und Certificado de Empadronamiento der Mietvertrag einer Wohnung auf GC aus, während ich mit Hauptwohnsitz noch in Deutschland gemeldet bin?
schönen Gruss,
Marcus
Nein.
Ohne Residencia gibt es kein Empadronamiento..
Also erst mal diese beantragen. NIE hast Du schon? Sonst fängt es da an.
Für die Residencia brauchst Du einen mindestens noch 1/2 Jahr gültigen Pass, Geburtsurkunde aus dem hervorgeht, wer Vater und Mutter ist.
Hast Du die Residencia, kannst Du im Rathaus das Empadronamiento beantragen, dazu brauchst Du Pass, Residencia und Mietvertrag.
Alle natürlich überall IMMER mit Kopie!!!
hallo Felin,
danke für die Erklärung, da hab ich wohl ein paar Dinge durcheinander gebracht. Also
1. NIE - die persönliche Ausländernummer, um alles weitere zu beantragen
2. Residencia - Aufenthaltsgenehmigung
3. EMPADRONAMIENTO - Eingemeindung
danke, dann habe ich schonmal etwas
Wenn Du alle Deine Dokumente bereit hast und früh startest, schaffst das an einem Tag mit ein klein wenig Glück.
Aber mach es nicht Montags ;-)
!!! Passbilder nicht vergessen, aber in dem hier üblichen Format !!!
Als Anmerkung:
Das geht nur in spanisch, die Polizei redet mit Dir nicht deutsch.
Dort hängt sogar ein Schild: "Amtsprache ist spanisch", also notfalls jmd. mitnehmen der spanisch spricht.
ja, kein Problem. Dazu habe ich schon Bekannte auf der Insel.
doch noch eine Frage zu den Papieren. Muss ich mich für Schritt 2 Residencia oder 3 EMPADRONAMIENTO in meiner Gemeinde in Deutschland abmelden?
schönen Gruss,
Marcus
Ich schick Dir mal ne PN
Ich muss meine Residencia verlängern, kann man dazu online einen Termin bei der Polizei machen?
Wieso war deine Residencia denn begrenzt? Ist das immer so?
Ich habe es gelesen:
https://www.justlanded.com/deutsch/S...ne%20Fotokopie
aktuell auch hier:
https://sede.policia.gob.es/portalCi...er_reg_ue.html
Una vez que haya residido legalmente en España durante un período continuado de cinco años, a petición del interesado, se expedirá un certificado del derecho a residir con carácter permanente.
(Art. 10 Real Decreto 240/2007)
Bei dem Link habe ich dieses hier gefunden. Nach 5 Jahren erhält man also eine permanente Residencia.
Vielen Dank!
Hatte heute ein Telefonat mit der Deutschen Botschaft in Las Palmas. Da mir viel erzählt wurde, auf Nachfragen gesagt wurde, dass sie es nicht so genau wüsste, hoffe ich hier meine Fragen klären zu können.
Wenn ich hier als Spanierin gemeldet bin, muss ich mich dann in D abmelden?
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Nachdem ich hier die letzten Seiten gelesen habe, würde mich weiter interessieren, ob ich als Spanierin und Deutsche die Residencia brauche. Empadronamiento ist natürlich erfolgt.
Und die Frage, wenn ich mich in D Abmelden würde. Muss ich dann dort keine Steuern mehr zahlen oder hängt das mit der Deutschen Staatsangehörigkeit zusammen?