Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe
Hi, ich fang mal langsam an die Fragen zu beantworten, habe momentan wenig Zeit und daher kommen die Antworten stückchenweise. Die Antworten sind unverbindlich, ich kenne die aktuelle Gesetzeslage nicht zu 100%.
Zitat:
Auf wie viele gesetzlich vorgeschriebene Urlaubstage hat der Arbeitnehmer anspruch?
30 natürliche Tage. Dabei ist zu bedenken, dass in Spanien die Urlaubswoche mit 7 Tagen gerechnet wird und nicht mit 5 wie z.B. in DE.
Ausserdem hat der Arbeiter das Recht auf 14 Feiertage.
In der Praxis speziell von Bewirtungsbetrieben ist eigentlich, dass man dem Arbeiter 48 Tage (Urlaub + Feiertage) frei gibt, da dieses Personal meistens an den Feiertagen arbeiten muss. Warum 48 statt 44 wirst du fragen? Nun weil im Falle dass ich die 14 Feiertage in einem Stück nehmen muss darin auch 4 "normale" freie Tage verloren gehen würden. Deshalb zählt man diese 4 Tage dazu.
Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe
Zitat:
Zitat von lighty
Ausserdem hat der Arbeiter das Recht auf 14 Feiertage.
In der Praxis speziell von Bewirtungsbetrieben ist eigentlich, dass man dem Arbeiter 48 Tage (Urlaub + Feiertage) frei gibt, da dieses Personal meistens an den Feiertagen arbeiten muss. Warum 48 statt 44 wirst du fragen? Nun weil im Falle dass ich die 14 Feiertage in einem Stück nehmen muss darin auch 4 "normale" freie Tage verloren gehen würden. Deshalb zählt man diese 4 Tage dazu.
Die 48 Urlaubstage bekommen alle die im Sektor:
Hostelería-Turismo
beschäftigt sind.
Ist aber von dem Vertrag abhängig, hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
Vielleicht sollte man besser schreiben: "sollten bekommen"
Re: Fragen bezüglich Eröffnung im Gastgewerbe
Zitat:
Zitat von felin
...hat man laut Vertrag Anspruch auf wöchentliche freie Tage, hat man auch nur auf 30 Tage Urlaub Anspruch.
...plus die 14 Feiertage.